Im Herzogtum Preußen. 173
wenig hervor. Dem Generalkommissarhit hatte er regelmäßigeBerichte einzusenden l , und das Rechnungswesen wurde von dortaus kontrolliert. Der Preußischen Regierung und den Ständengegenüber war seine Stellung in der Selbständigkeit festgesetzt,welche die Stützung auf die starke Militärmacht jetzt erlaubte:wenn jene, heißt es in seiner Instruktion, „in der Steuerwilligungoder -ausschreibung, welche ihr rein formell verliehen, difficultierensollten", so sollte der Oberkommandierende der Truppen, Graf Dönhoff,die Ausschreiben vollziehen und durch Exekution beitreiben.
Die Separation der Stände, welche die Kriegskammer seit1679 nach Grunibkows Weisungen eifrig betrieb, und die mit derEinführung der Akzise in den kleinen Städten im Jahre 1088endgültig wurde, hatte diesen Sieg über den ständischen Parti-kularismus erleichtert 2 , und erst als die schwächere Hand Fried-richs III. die straffen Zügel des fürstlichen Absolutismus etwaslockerte und er sogar die alte ständische Steuerverwaltung desLandkastens wieder erstehen ließ, erhoben sich für die Kriegs-kammer neue Schwierigkeiten. Aber das Generalkommissariat halfsich auch jetzt wieder mit dem bewährten Mittel direkter Kom-missionen mit durchgreifenden Vollmachten: schon im November1G88 war Derfflinger zur Untersuchung des ganzen Kriegsstaatesnach Preußen gesandt worden, ihm folgte 1091—92 Paul von Fuchs,aber erst als Daniel Ludolf Danckelman trotz des persönlichenGegensatzes 1695 und 1696 wieder Barfus mit dieser Aufgabe be-traute, wurde das „unheilvolle und landverderbliche Wirken desKriegskommissariats" der ständischen Ansprüche Herr, und wennder Landkasten sich auch nicht sofort abschaffen ließ, so wurdeer doch so umschränkt, daß er von selbst zerfiel 3 . In der wich-tigen Frage der Besteuerung der sogenannten Schatullsassen, welchevor allem Kupner von Barfus unterstützt bearbeitete, griff der
Barfus vom 8./18. und 9./19. Juli 1685 (sämtliche Konz. gez. Grumbkow). Kr.Min., 178.
1 Daneben sandten auch Kupner und Kalau direkte Resolutionen nachBerlin. Vgl. Geh. Räte an den Kurt, Colin, 28. Nov. 1688. Geh. St. R. 21,186 y. — Vgl. auch Roh. liergmann, Gesch. der ostpreuß. Stände und Steuernvon 1688-1704 (Leipzig 1905) 78.
• Urk. u. Akt. XVI, 1084. — Rachel, Ostpreußen, 298—295.
8 Die Instruktionen der einzelnen Kommissionen, Kr. Min. 44 (Kopien).—Vgl. vor allem Bergmann, Ostpreuß. Stände, 77 ff., 116 ff. u. 174—176.