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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
167
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Im Herzogtum Preußen. 107

von den Ständen dringlich erbetene Auflösung des Generalkommis-sariats: der Kurfürst suchte vielmehr mit dem Hinweis auf dasnicht ausgelieferte Elbing, für dessen Akziseverwaltung der Ober-kommissar von Waldow schon ausersehen war, die Reduktion derTruppen noch hinauszuschieben, und als er sich endlich doch beidem erbarmungswürdigen Zustande Preußens ] zu einer teilweisenAbdankung verstehen mußte, blieb vom Generalstab gerade dasganze Generalkommissariat nebst den Kreiskommissaren noch mitvoller Besoldung bestehen 2 . In dem nun einsetzenden Kampfe umdie Steuern gab dies dem Widerstände der Stünde einen besonderenStachel; auch daß Wallenrodt 1600 zum Oberrat, Landhofmeisterund Geheimen Rat ernannt wurde, eine Stellung, die er bis zuseinem Tode im Jahre 1097 innehatte, verschärfte diesen Stacheleher, statt ihn abzustumpfen, und die schwache Vermittlerrolleder Oberr&te zwischen dem Kurfürsten und den Ständen wurdedadurch nur deutlicher offenbar 8 . Der Kurfürst, der zunächsteinige Schritte zurückweichen und den Ständen die Akziseverwaltungwieder überlassen mußte, aber die noch übrigen Truppen aus denKammergefallen zu erhalten suchte 4 , gab endlich dem wiederholtenDrängen der Stände nach und befahl im Sommer 1661 das Kom-missariat „so enge einzuziehen, als es möglich sei" und wenn esanginge, durch eine einzige fleißige Person verwalten zu lassen 5 .Die Möglichkeit des Weiterbestandes, die in diesen Worten lag,und vielleicht auch spätere Erwägungen des Kurfürsten, der denStänden 1662 zu ihrem großen Entsetzen eine organische Regelungder Verfassung und Verwaltung vorschlug, verlangsamten die Aus-führung jenes Befehles: im August 1662 wurde noch das ganzeGeneralkommissariat besoldet, der Oberkommissar Waldow wurde

1 Vgl. Schmoller, Ostpreußen, Hist. Zeitschr. XXX, 45.

2 Etats vom Juni und Juli 1660. Kön. Ar eh.

8 Der volle Titel Wallenrodts lautete also seitdem: „Preuß. Oberrat undLandhofmeister, wie auch Geheimer Rat, Geheimer Kriegs-Kommissarius undOberdirektor der Finanzen." S. sein Schreiben vom Bartenstein, 8. Nov. 1661.Geh. St. lt. 7, 96. — Die Angaben in Kneschke, Neues deutsches AdelslexikonundLedebur, l'reuß. Adelslexikon, wonach er 1688 als kursächsiseker General-feldniarschalleutnant gestorben sei, sind falsch.

4 Vgl. das oben erwähnte Schreiben Wallenrodts vom 8. Nov. 1661.

" Kurf. an Schwerin, Gleve, 27. Juli 1661, gedr. bei Orlich, Gesch. PreußensIII, Beilage 70. - Gleicher Befehl an Radziwill, 22. Aug. 1661. ürk. u. Akt.XV, 562.