162 !• Kap., 2. Abschn. Die gesamtstaatliche Militär- u. Steuerverwaltung.
weitgehende richterliche Gewalt, wohnten bei Streitigkeiten zwischenBürgern und Akzisebedienten den Verhören und Untersuchungenbei und entschieden allein bei strafbaren Handlungen gegen dieSteuerordnungen l . Neben ihren Hauptaufgaben, der Veröffent-lichung der Akziseordnungen in den Städten, der Aufsicht überdie Steuereinnehmer und Unterbeamten und die monatliche Unter-suchung der Kassen und Rechnungsbücher, war ihnen auch schondie Sorge für das Aufblühen der Städte auf [den Gebieten desHandels und der Polizei übertragen worden; besonders beim- Anbauwüster Stellen und der Aufnahme neuer Bürger hatten sie baldgegen die Hartnäckigkeit der Magistrate und den Eigennutz derZünfte einen harten Stand 2 . Auch die Aufnahme eines neuenstädtischen Katasters lag in ihren Händen und mit den Landrätenhatten sie jährlich „eine Revision bei den Gewerben" vorzunehmen 3 .Bei der Einsendung der monatlichen Rechnungsextrakte mußtensie über die wichtigsten Vorgänge, die bei der Erledigung dieserAufgaben unterliefen, besonders aber über Widerstände odermangelnde Strafexekution der Regierung und Magistrate an dasGeneralkommissariat berichten und die festgesetzten Taxen fürEntschädigungsbeiträge beim Hausbau auf wüsten oder abgebranntenStellen einsenden 4 . Dazu kamen noch halbjährig sogenannte„Dubia", d. h. eine ausführliche Sammlung von Fragepunkten überBeschwerden und Wünsche der Bürgerschaften und Zweifel derSteuerkommissare selbst, über die Handhabung, Erfolg oder Miß-erfolg der Steuerreglements und verwaltungstechnischer Schwierig-
nannt, s. Naudö, Getreidehandelspolitik II, 128. Seit 1695 gehen die Befehledes Generalkommissariats in Akzisesachen an ihn und Spengler. Noch 1712 wirder aufgefordert, das Projekt einer neuen Steuerkonstitution zu verfertigen. Gen.Dir., Magdeburg, tit. 137, Acc. Sachen Gen. No. 8.
1 Reskript des Kurf. vom 25. Okt. 1686 und Verordnung vom 2:1. Sept. 1690.Mylitis, Const. Magdeburg. V, 21 u. 46.
2 Gen. Consumpt. Ordnung vom 20. Nov. 1686, Punkt 10 u. 26. Mylius,V, 1. — Kurf. an die Steuerräte Spengler und Tenzel, Colin, 7. Jan. 1695 (Kon*.gez. D. L. Danckelman). Gen. Dir. Magdeburg, tit. 137, Acc. Sachen, 3.
8 Resolut, vom 8. Febr. 1692. "W. A. Klewitz, Steuerverfassung imHerzogtum Magdeburg. Beilage 6.
* Kurf. an die Steuerkornmissare Kruse und Spengler, Colin, 23. Dez. 1686(Konz. gez. (Jrumbkow) Gen. Dir., Magdeburg, tit. 137 Acc. Sachen, 3. S. AktenNo. 89. — Verordnung über die Akzise in Halle vom 23. Sept. 1690, Punkt 2 u. 7.Mylius, Const. Magdeburg V, 46.