100 I- Kap., 2. Abschn. Die gesamtstaatliche Militär- u. Steuerverwaltung.
zog sieh in unserem Zeitraum nur in den mittleren der Kurmarkbenachbarten Landen und nach deren Vorbild; in Cleve und Markbehielten die Städte noch ihre selbständige Steuerverwaltung, inRavensberg wurde die landesherrliche Akzise aus handelspolitischenErwägungen nicht eingeführt 1 ; in Minden und Halberstadt fandsie zwar Eingang, doch genügten für die kleinen Bezirke einigeEinnehmer, die der provinziellen Steuerverwaltung unterstanden;in Preußen wurde der Regierung 1688 angekündigt, es würdenSteuerkominissare zur Verwaltung der Akzise gesandt werden, dochfand auch hier dieses Amt erst drei Jahrzehnte später seine Be-gründung und Ausbildung.
In Pommern dagegen wurde die städtische Akzise seitlG82durch den Kurfürsten eingesetzt und zu ihrer Durchführung undder Revision der Einnehmer zunächst der Kriegskommissar Kurtvon Gottberck bestimmt und zum Steuerkommissar ernannt 2 . Dieeigentlich treibende Kraft aber war Friedrich Ludowieg, der 1088Ober-Akzise-, Steuerdirektor und Kommissar wurde 3 , und in Ge-meinschaft mit Gottberck und dem Akzisedirektor Duliram bei denMediatstädten das Werk gegen den Widerstand der Ritterschaftund zum größeren Teil der Städte selber durchzusetzen suchte 4 .Ihre Berichte und Verbesserungsvorschläge gingen direkt an dasGeneralkommissariat, sie hatten die Steuerbedienten in den Im-mediat- wie den Mediatstädten in Pflicht zu nehmen und zu in-spizieren und zu sorgen, daß die monatlichen Extrakte der Ein-künfte an die Zentralbehörde eingeschickt würden r> . Carnitz, derLeiter der Pommerschen Regierung, spielte bei diesem unmittel-
1 Hugo Rachel, Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Brandenburg-Preußens bis 1718 (Act. Bor. I, Berlin 1911), 584—36. — Isaacsohn, Beamten-tum, II, 195. — Es wird jedoch ein „Steuerkommissar Besser", in Ravensbergerwähnt, über den mir weiteres nicht bekannt ist. Kurf. an den Drosten vonRavensberg, 9. Nov. 1692. Geh. St. R. 34, 177 b—c.
■ Die Bestallung fehlt, doch wird Gottberck (so nach eigenhändiger Unter-schrift) in den Gen. K.-K.-Hechnungen „Kriegs- und Steuer-Kommissar" genannt.Kr. Min., 73ff.
8 Best. 5. Juli 1688; 20./31. Mai 1691 wurde er „Steuerrat", später Mitglieddes Pommerschen Kommissariats. Act. Bor. 1, 656.
4 Vgl. den Rückblick im Regl. für das Hinterpommersche Kommissariatvom 6. Febr. 1714. Act. Bor. I, No. 224. — Rachel, Handelspolitik, 558 ff.
r> Memorial Nudowiegs, Stargard, 1. Febr. 1690; Reskript des Kurfürstenauf die Eingabe der Pommerschen Stände, Colin, 6. Juli 1693 (Konz. gez. D. L.Danckelman) Gen. Dir. Pommern, Gen. Acc. Sachen 1 a—c.