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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Das Ämter-Kommissariat. 157

Domänenämter gegen die Ritterschaften wegen Übervorteilung beider Verteilung der Steuerlasten, Marschkosten und Einquartierungen.Da auch die Kreiskommissare nocb mehr den Vorteil ihrer Standes-genossen als den des Kurfürsten vertraten, suchte dieser seinenÄmtern eine besondere Interessenvertretung zu geben, indem erfür sie Ämterkommissare einsetzte, ohne deren Vorwissen keineSteuer auf die Ämter ausgeschlagen, nocb Marschrouten und Ein-quartierungen festgesetzt werden durften T . Dieses neue Amt er-weiterte sich bald und führte in einigen Kreisen der Kurmark zueiner Trennung der unteren Steuerverwaltung in ein Ritterschafts-und Ämtercorpus. Damit war für das Generalkommissariat eineder wichtigsten Aufgaben vorgezeichnet: nämlich die untere Steuer-verwaltung den Ständen zunächst auf diesem Gebiete der Ämter,das so von der Landschaft abgespalten und unmittelbar der fürst-lichen Staatsverwaltung unterstellt wurde, zu entziehen und dieständische Steuerverwaltung auch von unten aus zu erschüttern.Doch kam es, außer in der Kurmark, wo auch diese Entwicklungim 17. Jahrhundert am schnellsten und weitesten gedieh, nur inPreußen und Magdeburg durch Grumbkow zur Einsetzung einesÄmterkommissars; im Westen von vornherein und bald auch imOsten wurde dann die weitere Ausbildung des Amtes durch dieUmwandlung der Kreiskommissare in landesherrliche Beamte mehrund mehr überflüssig.

Im Herzogtum Magdeburg hat Grumbkow im Jahre Ki81,das für die meisten seiner Neuerungen bedeutsam war, den Amts-hauptmann zu Jerichow, Sandow und Alt-Platow Johann von derLith zum Kommissar der Ämter des Jerichowschen Kreises ein-gesetzt. Neben den schon bezeichneten Aufgaben der gerechtenSteuerverteilung und aller anderen militärischen Lasten wurde ihmauch die Anteilnahme an der Abnahme der Kreisrechnungen unddie Besetzung der wüsten Stellen in den Ämtern übertragen; denStänden wurde befohlen, ihn zu allen Kreiskonventen einzuladenund ihm jährlich 200 Taler aus der Landsehaftskasse für seine

Erwähnt seien nur einige frühere clevische Landkommissare, Arnold Adrianv. Bylandt, liest. Emhrich, 26. April 1(154, und Arnold lleinr. v. Nivenheim, Best.,Colin, 5. Fehr. 1634 (Konz. gez. Leuchtmar). Geh. St. lt. 34, 17.

1 Schmoller, Behördenorganisation, 99—100. Isaacsohn, BeamtentumII, 148. — Lotz, Gesch. d. Beamtentums, 118—119.