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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Das Land- oder Kreiskommissariat. 155

mit dem Kriegskommissariat drückte sich noch darin aus, daßihnen ihr Amt unter diesem Titel verliehen und sie später zurVerdeutlichung „Land-Kriegs-Kommissare" genannt wurden. EineHinderung der Vereinigung eines Regierungsamtes mit dem Land-kommissariat, wie in Magdeburg, gab es unter diesen Verhältnissenin Halberstadt während unseres Zeitraums nicht, doch machte sichin den folgenden Jahrzehnten auch hier dieser Gegensatz geltend 1 .

Der Landkommissar der westlichen Lande, Cleve, Mark, Ravens-berg und Minden, unterscheidet sich von dem der bisher be-trachteten Gebiete in einem wichtigen Tunkte: er wurde nichtvon den Ständen vorgeschlagen, sondern auf eigne Bewerbungeines Adligen oder auf Verlangen des Generalkommissariats nacheinem Vorschlag der Regierung 2 vom Kurfürsten ernannt. DieAbflauung des ständischen Charakters des Landkommissariates,die schon in Malisfeld und Halberstadt begann, nahm also nachWesten ersichtlich zu. In Cleve, Mark und Ravensberg bestanddas Landkommissariat schon seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts 3 ,in allen vier Landen wurde nur je ein Kommissar ernannt, wie esin den beiden vorher besprochenen Territorien durchgehends auchschon der Fall war, und zwar wurden sie zuweilen aus den Drostender Ämter, die den östlichen Kreisen entsprachen, genommen 4 .

So setzte der Kurfürst in Minden, schon bald nach dessenErwerbung den Major Wilhelm Heinrich von Görtzgen zum „Land-Kommissar des Fürstentums und Drosten zum Hausberg" ein undgab mit dieser Wahl von vornherein der Vertretung seines fürst-lichen Interesses starken Nachdruck 5 . Auch sein zweiter Nach-folger — 1G7U folgte ihm Curt Heinrich von Hauxleben, 169b'

19./29. Kehr. 1696 Siegfried Christ, v. Saldern (Konz. gez. Eh. Danckelman).Kr. Min., 186 und Geh. St. K. 9, J. 12.

1 Saldern legte 1712 das Landkommissariat als unverträglich mit demHegierungsdirektorium nieder. Act. Bor. I, 347 Note.

2 Bewerbung zweier Adligen in Minden 1694, des J. II. v. Korff in Ravens-berg 1696; Vorschlag der Clevischen Regierung auf Verlangen Grumbkows: Cleve,16. Dez. 1689. Kr. Min., 189—191.

3 Schrötter, Ileeresverfassung, 81—82.

* K. Spannagel, Minden und Ravensberg unter brandenhurgisch-preuß.Herrschaft (Hannover 1894), 123.

r ' Die Stande seien über Görtzgens barsches Draufgehen sehr bestürzt,schreibt Wittgenstein an den Kurfürsten. I'etershagen, 1. Mai 1651. Best.Görtzges, 27. Jan. 1651. Geh. St. R. 32, 8 u. 66.