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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Joachim F.rnst v. (irumbkow und Daniel Ludolf Danckelman. 12o

lastung wurde ihm auf seine Bitte 1699 Otto Magnus Grafvon Dönhof als Generalkriegskommissar zur Seite gestellt und sodas uns bekannte Doppelverhältnis in dieser Behörde abermalswiederholt 1 . Aber die Verlegenheiten des Spanischen Erbfolge-krieges veranlaßten im Jahre 1702 den König, Daniel LudolfDanckelman wiederum das Generalkommissariat an Stelle Dönhofszu übertragen 2 , das Danckelman nun bis zu seinem Tode am14. Februar 1709 innehalten und so die guten Traditionen des

17. Jahrhunderts bis an die Schwelle der großen abschließendenOrganisationen Friedrich Wilhelms I. führen konnte.

Schon als er am Ende des Zeitraums, der uns hier beschäftigt, imJahrel698 sein Amt niederlegen mußte, hatte das Generalkommissariatdie Grundlage gewonnen, auf der 1712 und 1713 Friedrich Wilhelmvon Grumbkow, indem er den Plan seines Vaters und die Ab-sichten Danckelmans wiederaufnahm, die kollegiale Behörde auf-richten konnte 3 . Nachdem das Feldkommissariat aufgelöst wordenwar, bestand das Generalkommissariat damals außer D. L. Danckel-man und Barfus noch aus fünf Eilten, von Borck, Willmann, Can-gießer, Möller und Krause, der Kommissariatskanzlei, die einenGeheimen Kriegssekretär, zwei Sekretäre und sechs Kanzlisten undeinen Türhüter zählte, dem Oberkommissar Plärre und fünfKriegskommissaren und den Beamten der Märkischen wie derGeneralkriegskasse; weiter wurden noch zum engeren Beständegezählt die märkischen Steuerkommissare und das sehr zahlreichbesetzte Generalproviantamt unter dem Hofrat Johann HeinrichSohr 4 . Außer diesen Beamten unterstanden dem Generalkommis-

'ler RubrikGeneral-Kommissariats Steuer- und 1'roviant-Bediente" aufgezählt.Kr, Min. 80. S. Akten No. 36.

' Bestallung und Instruktion Dönhofs, Colin, 1S./28. Dez. 1698. Geh. St.R-9, A. 1 und Kr. Min. 171. Das Doppelverhältnis wiederholte sich nochmals1712, als Friedrich Wilhelm von (irumbkow dem (leneralkommissar lilaspeil andie Seite gesetzt wurde. Best. s. Act. Itor. I.

2 Bestallung, Colin, 6. Febr. 1702. (leb. St. R. 9, A. 1.

' Schon in seinem Bericht über das Generalkommissariat vom 22, Febr. 1709griff Friedrieh Wilhelm von (irumbkow auf den l'lan seines Vaters zurück. Am

18. Febr. 1712 bittet er sich die Instruktion vom 1. Mai 1688 bei seiner Bestallungz utn Kommissariatsdirektor aus und erhielt sie auch. Am 7. März 1712 wurdedann das Heglement für das Generalkommissariatskollegium erlassen. S. ActaB <>r. I, Akten No. 35, 60 u. 61.

4 Siehe die Aufstellung sämtlicher Beamten mit ihren Gehältern nach dert'eneralkriegskassenrechnung von Ki9<-t, Akten No. 36.