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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
VIII
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VIII Vorwort.

Staaten und einigen Territorien des Reiches schon festere Gestaltgewonnen hatten, und im zweiten Jahrzehnt entstand schou alseine oberste Heeres- und Steuerbehörde der kurmärkische Kriegs-rat, der bewußt absolutistische Tendenzen pflegte und Kommissarewie Generalkommissare unter sich hatte; er ragte noch in die ZeitFriedrich Wilhelms hinein und auch seine Kassenverwaltung wurdevon diesem übernommen.

Wie über die zeitlichen Begrenzungen bin ich aus Gründen,die im Stoff selbst liegen, auch inhaltlich über die blosse Dar-stellung der Zentralbehörde hinausgegangen und habe die Organi-sation ihrer Mittel- und Unterbehörden im Heere und in denProvinzen mit einbezogen. Denn anders als in der Kammerver-waltung, wo die provinziellen Regierungen und AmtskammeruGebilde von selbständigem territorialem Ursprung darstellten, welchedie später geschaffene Centralbehörde erst langsam mit dem Geisteihrer Organisation durchdringen mußte, waren in der Kommissariiits-verwaltung die Behörden des Heeres und der Steuern in denProvinzen in der Hauptsache später als die Zentrale und meistensdurch diese eingesetzt worden, ja sie bildeten zunächst, wie es imWesen dieser Verwaltungsform begriffen war, nur kommissarischeDelegationen, nominell natürlich des Fürsten, organisatorisch aberder Zentralbehörde, und wuchsen von ihr genährt und in lang-samer Verschmelzung mit alten ständischen Behörden, erst all-mählich zu selbständigeren Körpern heran. Mit dieser Einbeziehungder Mittel- und Unterbehörden in die Darstellung habe ich einenQuerschnitt durch die gesamte Kommissariatsverwaltung des Heeresund der Provinzen, wenn auch in knapper Form zu geben versucht.Denn so fruchtbar sich für größere Territorien wie Cleve-Markoder Preußen eine eingehende Sonderbehandlung der Kommissariats-verwaltung erwies, so wenig konnte eine solche für die kleinenund kleinsten Territorien und noch weniger für die einzelnenOrgane der Heeresverwaltung in Betracht kommen, welche inunserem Zeitraum noch unmittelbare Glieder der Zentralbehördewaren.

Nachdem die Kommission diese Erweiterungen gütigst be-willigt hatte, ergab sich die Notwendigkeit, den reichen Stoff aufzwei Bände zu verteilen, von denen der vorliegende die Geschichteder Zentralbehörde mit ihren Mittel- und Unterbehörden in dem