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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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VI
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VI Bericht der Kommisaion.

Die Massenhaftigkeit des Stoffes, die sich dadurch ergab, undder Gang der Arbeiten des Herrn Dr. Wolters haben es nun mitsich gebracht, daß das Ganze nicht, wie wir gewünscht hätten,zusammen in einem Bande veröffentlicht werden kann, sondern daßeine Teilung in zwei Bände eintreten mußte, und zwar derart, daßin dem hier vorgelegten ersten Bande des Werkes (dem zweitendes ersten Teils der ganzen Publikation) die Zentralverwaltungund die Provinzen mit Ausschluß der Kurmark behandelt werden,während die Darstellung- der kurmärkischen Einrichtungen demzweiten Bande überlassen bleiben muß, der von dem Verfasserbereits in Angriff genommen worden ist. In diesem zweiten Bandewird also vor allem auch der Ursprung der wichtigen lokalenKommissariatsbehörden, und zwar schon von 1630 an, zu behandelnsein, und mit der Darstellung der in mancher Hinsicht eigenartigenprovinziellen Verwaltungsorganisation der Kurmark wird sich einesolche der materiellen Heeres- und Steuerverwaltung verbinden,in dem Umfang und unter den Gesichtspunkten, die dem Rahmendieser Publikation entsprechen.

Indem wir diesen Band der Öffentlichkeit übergeben, erfüllenwir zugleich die traurige Pflicht, des uns vor kurzem durch denTod entrissenen Generaldirektors Dr. Koser zu gedenken, der langeJahre hindurch als Mitglied unserer Kommission das uns obliegendeWerk durch seinen bewährten Rat gefördert hat.

Berlin, den G.November 1914.

G. v. Schmoller. 0. Hintze.