660 II, 1. Zur Geschichte der mark Kammer- und Kassenverwaltung. [1669, 1670.
anführen lassen soll und dann auf 2 Pferde 4 W. 8 Seh. Futter,gnädigst versprochen und zugesaget
Würden wir ihn auch in unsern Angelegenheiten verschicken,soll er solches nicht allein gern und willig auf sich nehmen, sondernwir wollen ihn auch jedesmal mit notdürftiger Zehrung versehenlassen.
Wir wollen ihn auch, do ihm in unsern Geschäften etwas gefähr-liches oder widerwärtiges zustünde, zu jederzeit vertretten, not- undschadlos halten und insonderheit, ob er bei währender seiner Be-stallung bei uns angegeben werden sollte, seiner ungehört keine Un-gnade auf ihn werfen, sondern ihn jederzeit zur Verantwortung gnä-digst verstatten und seiner Unschuld geniefsen lassen. Und wirbestellen also hiemit und kraft dieses obbemelten Johann SamuelFehren zu unserm Ambtskammerrat, zusagen und versprechen ihmauch, an Besoldung und Unterhalt, wie obstehet, alles getreulich,sonder Gefehrde.
Zu Urkund dessen haben wir gegenwärtige Bestallung mit eigenenHänden unterschrieben und unser kurfürstliches Gnaden-Siegel daraufdrücken lassen.
70.Resolution des Kurfürsten. Dat. Köllii a. d. Spree 22. Januar[1. Februar] 1670.
R. 9. C. la.
[Zur Schlichtung eines Streits zwischen Canstein und dem Amts-kammerrat Uattier.j
Demnach bei S. K. D. zu Brandenburg . . . dero Gehöhnter Ratund Amtskammerpräsident Raban von Canstein wegen einiger Dinge»damit dero Amtskammerrat Battier ihn beschuldiget haben soll, unter-tänigst geklaget und zuforderst gleichmäfsig gesuchet, dafs S. K. D-nicht allein den Battier zu Beweisung derselben anhalten, sondernauch sonsten Information einziehen zu lassen gnädigst geruhen möchten»ob sich dasselbe in Wahrheit also verhalte, worüber dann itztgenieltei'Battier mit seinem Gegenbericlit gehöret worden, als haben S. K. D-darauf dero Oberpräsidenten und geheimen Räten gnädigst befohlen,dafs sie die Sache weiters vernehmen und ohne Weitläuftigkeit bei-legen sollten. Darauf dero Amtskaminerrat Battier sich über sothanean S. K. D. in seiner von ihm begehrten Antwortschrift gebrachtenverschiedenen Punkten dergestalt erkläret, dafs so viel erstlich die