Zweites Kapitel.Die Domänen.
Erster Abschnitt.
Die Zeit des Administrationssystems.
Für die Bildung eines grofsen Domänenbesitzstandes war die Ent-wickelung der staatliehen Gewalt in der Mark im allgemeinen un-zweifelhaft aufsergewöhnlich günstig gewesen 1 . Erstlich lag die Zeit,in der dieser Staat entstanden war, nicht so weit zurück, wie in denLändern des alten Deutschlands links der Elbe, die Geldnot derFürsten, der ärgste Feind der Forterhaltung ihres Besitzes an Grundund Boden, hatte mithin hier noch nicht so lange Zeit hindurch anseiner Verringerung arbeiten können, wie dort, wenn auch die Herrender Mark mit wenigen Ausnahmen diesem verderblichen Prozesse nieallzuviel Einhalt gethan haben. Sodann hatten hier, als auf kolonialemBoden, auch die Kaiser und Könige diese Zersplitterung nichtschon ihrerseits beginnen können, und endlich hatte die Reformationin der Mark dem Staate zur Okkupation eines umfänglichen Grund-besitzes verholfen. Teilte das Land jene beiden ersten Vorzüge auchmit den anderen Territorien des deutschen Nordostens, so hat dochdie kirchliche Umwälzung schwerlich irgendwo anderwärts der fürst-
1 Diesem Abschnitte ist die allgemeine Bemerkung vorauszuschicken, dafszur Erläuterung der in dem ersten Jahrzehnt nach 1640 bestehenden Zustände nichtselten auch Aktenstücke späterer Epochen der Regierung Friedrich Wilhelmsherzugezogen -werden mufsten, indessen geschah es nur dann, wenn es sich umdauernde, der Veränderung in der Regel nicht unterliegende Verhältnisse, wie siegerade das agrarische Leben so vielfach aufweist, handelt. — Irgend wesentliche Mit-teilungen über die kurmärkische Domänenverwaltung dieser Zeit finden sich in derLiteratur nicht.