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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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1. 1.

Zur Geschichte der Hofkammer und ihrer Vorläufer.

l.Instruktion des Kurfürsten für Raban von Canstein als Leiter derGesamt-Kammerverwaltung. Dat. Grimma 14. [24.] November 1659.Konzept, korrigiert und gezeichnet von Schwerin. R. 9. Cl bl.

[1)3) Ressortumgrenzung und Dienstauftrag. 4) Rechnungswesen.5) Unterordnung aller Kammerbeamten. 6)7) Assignationen. 8) Unter-ordnung der Centralkassen, Pfandschaften. 9) Schlofsinventarien, Gesandt-schaftsabrechnungen. 10) Handel und Niederlagsgerechtigkeiten. Schlufs.]

[1] Wir Friedrich Wilhelm . . . thun kund und geben hiemitmänniglieh, sonderlich denen, so es zu wissen nötig, in Gnaden zu"vernehmen: nachdem wir bei uns reiflich erwogen, welchergestaltdie Notdurft erfordert, dafs einer gewissen, wohlqualifizierten und inOkonomiesachen erfahrenen Person die Inspektion über alle DomänenUnd Intraden in allen unseren Landen dergestalt kommittieret undaufgetragen werde, damit dieselbe auf deren Administration nichtallein ein sorgsames und fleifsiges Auge sehlagen, sondern auch alleQuartal von unsern berechneten Dienern einen richtigen Extrakt überalle Einnahme und Ausgabe fordern und einschicken lassen, auchsonsten alles dasjenige treulich und fleifsig respizieren, was zu unsermNutzen und zu Redressierung richtiger Verwaltung des ganzen Öko-nomiewesens gereichen kann oder mag.

[2] und wir dann eine gute Zeit hero wahrgenommen und imWerk verspüret, dafs der feste, unser Geheimbter Rat, Ambtskammer-Präsident und Direktor etc. (tit.) auch lieber, getreuer Raban von Can-stein sich nicht allein in denen ihm aufgetragenen Verrichtungen,sondern auch vornemblich bei der Ökonomiedirektion in unserer Kur