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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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Zweites Kapitel.Centralkassen und Generaletats.

Erster Abschnitt.

Das erste Jahrzehnt, die Waldeckschc Reform und die Verwaltung

Cansteins.

Jm Jahre 1640 bestanden in Brandenburg zwei Centralkassen,die Kammer und die Hofrentei. Jene, die im Laufe der Regierungs-zeit Friedrich Wilhelms als Kammer und Schatulle, späterhin schlecht-hin als Schatulle bezeichnet wurde, war die ältere, ursprünglich ein-zige 1 . Sie hatte in primitiveren Verhältnissen allen Bedürfnissen desHofes und Staates genügt; in den Zeiten Joachims I. war die Hof-rentei von ihr abgezweigt worden.

Die Hofrentei sollte den Unterhalt der Centralverwaltung und zueinem Teile den des Hofes bestreiten, die Schatulle in der Haupt-sache denjenigen Teil der Hofausgaben, die die Person des Herrschersnäher angingen oder doch seiner unmittelbaren Disposition unterlagen.

Den Hauptbestandtheil der Schatullausgaben nahmen die persön-lichen Bedürfnisse des Kurfürsten in Anspruch. Was der Herrscherbei Hochzeiten und Taufen, an die Kirche, an Arme und aus be-sonderer Gnade verschenkte, ward hier ausbezahlt; dazu aber trateneine Reihe von Personal- und Sachausgaben für die Hofhaltung. Einekleine Zahl der Hofbeamten aus der unmittelbaren Umgebung desKurfürsten und ebenso die Forst- und Jagdbeamten erhielten von derSchatulle ihre Gehälter; die Reise- und Zehrungskosten kurfürstlicher

1 Vgl. Riedel, Der brandenburgisch-preufsische Staatshaushalt (1866) S. 6 ff.Isaacsohn I (1874) S. 9 ff.