652 II. 1. Zur Geschichte der mark. Kammer- und Kassenverwaltung. [1652, 1653.
raten und Kammermcistern davon Bericht thun. Es soll auch denBedienten bei Hoff und insonderheit dem Silberkämmerer anbefohlenwerden, dafs er uf unser Silber fleifsig aufsehe und do etwas weg-kommen und verloren werden sollte, es allsofort unsern Hofmarschallnund in unser Ambtskammer berichten, damit man in Zeiten, wo esblieben, Nachfrag haben kann.
20) Do nun über obiges alles etwas vorfällt, so unsere Ambtsräteund Kammermeister zu expediern Bedenken tragen, so sollen sie das-selbe an uns unterthänigst bringen, oder, do es keinen Verzug leidenwollte, in unserm Abwesen mit unsern geheimbten Räten darauskommunizieren und was alsann ingesambt vor ratsamb befunden wird,werkstellig machen.
Schliefslich, dieweil nicht alles in specie kann erinnert und ge-setzt werden, wollen wir unsere Ambtsräte, Kammer- und Vizekammer-meister gnädigst ermahnet und befohlen haben, unser bestes in allenvorfallenden Sachen zu bedenken und dieser unserer wohlgemeintenVerfassung ihren geleisten Pflichten nach getreulich nachzukommen,dahingegen wir sie, wann sie dieser unserer Verordnung gehorsamb-lichen nachleben werden, gnädigst schützen und handhaben und in zu-tragenden Fällen vertreten und schadlos halten und ihre hierunter ge-leistete treue Dienste in kurfürstlichen Gnaden erkennen wollen.
68.Kurfürstliche Bestallung von Michael Matthiafs zum Hofrentmeister.Dat. Kölln a. d. Spree 5. [15.] Dezember 1653.Konzept gez. Schwerin. R. 9. L. 16.
[Begründung der Bestallung. Seine Funktionen im allgemeinen.Zollrechnungen und Zollwesen. Urbede und Gerichtsgelder, Biergeld,Ziese. Quartals-Dcsignationen. Auszahlung der Gehälter. Frankfurterund Leipziger Messe. Mühlsteinhandel. Jahresrechnung der Hofrentei-Amtspflichten. Besoldung. Gnadenversprechen.]
Wir Friderich Wilhelm . . . thun kund für jedermänniglichen,als wir unsern bis anhero gewesenen Hoffrentmeister und lieben, ge-treuen Andreas Cosseln weiter befordert und denselben nunmehr zuunserm Hoff- und Kammergerichtsrat in Gnaden bestellet und daherounsere Notturft erfordert, an dessen Staat, die erledigte Hoffrentei-meister-Charge mit einer andern qualifizierten Person hinwieder zubesetzen, dafs wir darauf unsern lieben, getreuen Michael Matthiafsen,in gnädigster Erwägung, dafs er nicht allein unsers in Gott ruhenden