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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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650 H. 1. Zur Geschichte der mark. Kammer- und Kassenverwaltung. [1652.

10) Desgleichen sollen auch zum 10. die Ambts-Visitationes so-wohl in denen verpensionierten als andern Ämbtern, so oft es nötig,vortgestellt und zu dem Ende die Ambts-Instruktiones ufs neue über-sehen und was dabei nach itzigen Zustand beim Acherbau, Viehzucht,Mifswachs, Reparierung der Gebäude und sonsten zu verrichten,hinzugethan und alle unnötige Unkosten und überflüssige Gesindteabgeschafft werden, würden sie aber hieran verhindert, sollen sie sicheines gewissen modi vergleichen und durch den Kammerschreibersolches bestellen lassen.

11) Sie sollen vors 11. die Aufsicht über unsern Kupferhammerund Kalkberg zue Rüdersdorf, wie auch uf die beede Ziegelscheunenzu Mögelin und Glindow haben und darob sein, wie solche Werk ufshöchste zu geniefsen, wozu wir ihnen diesfalls vollkommene Machtgeben und was sie deshalb zu unserm Besten verordnen, genehmhalten wollen.

12) Als auch vors 12. in der Ambtsordnung unter andern ver-sehen, dafs in unsern Ämbtern ohne Vorwissen unser Ambtskammernichts gebauet werden soll, so wird es nochmaln dabei gelassen, doaber notwendig an Gebäuden etwas reparieret werden müfste, sollensolches die Beambte bei der Kammer in Zeiten erinnern und durcherfahrne Zimmerleute und Meurer einen ungefährlichen Anschlagmachen lassen, was an Materialien und Unkosten dazu gehört,und dorauf aus unser Ambtskammer gebührenden Verordnung ge-wärtig sein.

13) Wann auch in unsern Ämbtern mit den Beambten Verände-rung vorgehen, so soll derjenige, deme es aufgetragen wird, die ufsneue angenommene Diener an die Ambtsunterthanen weisen und dabeibeobachten, dafs ihnen die Beständte an Geld, Korn, Viehe und allemHaufsgerat, Inhalts des Inventarii, vor voll überantwortet, die seitAnno 1646 aufgeschwollene Retardaten abgehöret und in ein gewifsVerzeichnis gebracht und von beeden Teilen unterschrieben werde»,damit hernacher deshalb keine Unrichtigkeit in den Rechnungen vor-gehen möge.

14) Weil bis anhero öfters Mangel an Brennholz und Kohlenbei unserem Hoflager vorgefallen, so sollen unsere Räte und Kaminer-meister bei denen, welchen solche Verrichtung anbefohlen, beschaffenhelfen, dafs alles Brenn- und Kaminholz, so bei Hof von Nöten, zurechter Zeit gehauen, ans Wasser geführt und zu Schiffe anhero i nden Holzgarten, die Kohlen aber zur Hoffküchen, Münz, Apotheke»und Konditorei uf vorhergehende Austeilung und Verordnung geliefertwerden, worüber der Hausvoigt jährlichen Rechnung halten und zur