640 II. 1. Zur Geschichte der mark. Kammer- und Kassenverwaltung. [1643.
dieses itztlaufenden Jahrs mit dero Zahlung den Anfang zu machen,wie auch auf seine Person den freien Tisch bei Hofe an unser Tafel,auf einen Schreiber, einen reisigen Knecht, einen Lakaien und zweenKutscher das wöchentliche gewöhnliche Kostgeld und zu den vorigen20 Wiespel Habern, so ihm als unsem Haubtmann der Ämbter Lebusund Fürstenwalde auf vier Pferde gebühren, annoeh auf zwei Pferde10 Wiespel Haber, dieselbige ingesambt aus unsern Ambt Lebus zuentpfangen, in Gnaden versprochen und zugesagt. Nicht weinigersollen ihm auch fünf Wasserruten Holz zu brennen durch unser Müllen--hofische Ambtsschiff jährlich angeführet und anhero gebracht werden.
Würde er dann unsere Ämbter erheischender Notturft nach zuvisitieren haben, so soll er vor sich, seine Diener und Pferde mitfreier Lieferung versehen, ingleichen, wann wir ihn verschicken würden,mit nottürftigen Zehrungskosten versorget werden, wie ihm dann auch,so oft er mit uns auf den Reisen aul'ser unserm Hoflager sein wird,frei Futter auf seine sechs Pferde gegeben und gereichet werden soll.
Und da ihm in unsern Geschäften etwas gefährliches oder wider-wärtiges zustünde, so wollen wir zu jeder Zeit deshalber seine Personvertretten, not- und schadlos halten und insonderheit, ob er beiwährender seiner Bestallung oder einmals bei uns angegeben werdensollte, seiner unerhört keine Ungnade auf ihn werfen, sondern ihnjederzeit zur Purgation und Verantwortung gnädigst verstatten undseiner Unschulde geniefsen lassen.
Im Fall auch schliefslich, da es uns nicht gefällig wäre, ihn längerin Diensten zu behalten, oder aber ihm auch nicht thunlich seinwollte, länger bei uns in Diensten zu verbleiben, so soll es uns, wieauch ihm, bevorstehen, ein halb Jahr zuvorn, ehe dafs das Jahr, dasich diese unsere Bestallung anhebt, herumb sein wird, solches vonsich zu melden, und wollen wir auf solchen Fall ihn über oder widerseinen Willen uns noch länger aufzuwarten und zu dienen nicht auf-halten, sondern vielmehr dieser Bestallung gänzlich erlassen oder unsauf andere Mais weiter mit ihm vergleichen. Solche Forderung seinesAbscheidens soll ihm auch bei uns zu keiner Ungnaden gereichen, inu'allein, dafs er alles das, was ihm in währenden unsern Diensten vonunsern Geheimbnussen einkommen und andern angelegenen Sachenwissend und bekannt worden, einen Weg wie den andern nicht wei-niger, als wann er noch in Diensten wäre, in guter Geheimb undVerschwiegenheit, wie oben stehet, behalten.
Und wir Kurfürst Friederich Wilhelm zu Brandenburg bestelletalso hieniit und Kraft dieses obengenannten unsern Haubtmann zuLebus und Fürstenwalde, auch lieben Getreuen, Berndt von Arnim 0