Nr. 59. Bestallung Grübens. Nr. 60. Bestallung Scliulzes. 633
60.Kurfürstliche Bestallung für Joachim Schulze als Amtskammerrat.»at. Kölln a. d. Spree 25. Mai [4. Juni] 1638.Konzept gez. L. Knesebeck. R. 9. C 1 b 1.
[Ernennung. Funktionen in Kammer-, Rentei- und Ämtersachen.Bergwesen. Besoldung. Gnadenversprechen.]
Von Gottes Gnaden, Wir Georg Wilhelm .... hiermit für unsVl nd unsere Nachkommen, Markgraffen und Kurfürsten zu Branden-burg thuen kund und bekennen. Nachdem durch Absterben unsersgewesenen Rats Christian Weilers sich desselben bei unser Ambts-kammer gehabte Stelle erledigt, und dieselbe hinwieder zu ersetzeny on Nöten, und wir uns denn erinnert, welchergestalt unser lieber,getreuer Jochim Schulze, die 23 Jahr über, da er als Sekretarius beiunserer Ambtskammer mit vieler Mühe und Arbeit aufgewartet, unsers^«luimerwesens dermafsen kundig worden, dafs wir ihn vor andern,™t unserm guten Nutz zu der vazierenden Ratsstelle wohl werdenbefordern können, dafs wir demnach ihn, Joachimb Schulzen, nunmehrZu unserm Ambtskammerrat bestellet und angenommen haben, thuenUftB auch Kraft dieser unserer Bestallung dergestalt und also, dafs erll «s dabei allenthalben getreu, gehorsamb und gewärtig sein, die inUnser Ambtskammer vorgehende Sachen neben andern unsern Ambts-Kam Jnerräten und Kammermeistern bestes Fleifses zu unserm NuetzVer i'ichten und derselben täglich abwarten, insonderheit neben unsern«enteirechnungen die Ambtsrechnungen, so allbereit von etzlichenJa 'u-en hero betagt und noch weiter dazu kommen werden, sambta udern unsern Räten und Dienern in unsern Ämbtern diesseits der^uer beiwohnen, solche abnehmen und dadurch verhütten helfen soll,WS die nicht mehr also aufwachsen und sich häufen, und was bei solchenAhnungen vorgehen wird, mit Fleifs protokollieren, Abscliiede dar-111 erteilen, verfertigen und, dafs denselben gebührlichen nachkommenU( » darüber gehalten werde, fleifsig sehen helfen. Wie er dann auchle Visitationes unserer Ämbter, so oft es Not thuen wird, seineme sten Verstand und Vermögen nach zu unserm Nuetz und Frommenjjtot verrichten und dabei unsere Ambts-Instruktiones, Holz-, Mühlen-,c »äffer-, Weinmeister-, Fischer- und ander Ordnungen und Ver-dungen, so in den Ämbtern vorhanden, in gutte Acht nehmen, auch'^eiist andern unsern Räten mit dahin sehen, dais demselben gehor-an >blich nachgelebet und also dasjenige, was zue Aufnehmung unsererß U)ter nützlich und erspriefslichen sein mag, anordnen und fort-an, hieneben auch bestes Fleifses befördern helfen soll, damit