632 II. 1. Zur Geschichte der mark. Kammer- und Kassenverwaltung. [1620, 1638.
Vormügen und Einkünften siebet, höret oder erfähret, oder aber wirihm selbsten anvertrauen werden, bei sich bis in seine sterblieheGruben vorschwiegen halten, niemanden, wir befehlen es ihme dann,hiervon etwas offenbaren und hierüber alles thuen und leisten, worzuihn diese unsere Bestallung verbindet und einem ehrlichen, getreuenAmptsrate und Direktore unserer Amptskammer zu Beförderungunsers Nutzens, auch Abewendung alles Schadens und Nachteils, wohlanstahet, eignet und gebühret.
Wie er uns dessen besondere Eidespflichte geschworen, auchseinen Revers darüber von sieh geben hat.
Dahingegen und wegen solcher seiner Dienstleistung haben wirihme über die Besoldung, so ihm wegen der Ämpter Zossen undTrebbin gebühret, zu jährlicher Besoldung 300 Thaler in Münze, die-selben aus unserer Renteien zu den gewohnlichen Quartalen an75 Thalern zu entpfahen, auf 5 Personen 125 gute Gulden zu 21 arg.,5 Wiespel Roggen, 5 Wiespel Gersten, welche er auf unsermMühlenhofe, wo er will, zu vorbacken und zu vorbrauen Macht habensoll, auf bemeldte 5 Personen die gewöhnliche Hofkleidung so ofte wirüber Hoff kleiden lassen werden, ingleichen uf 4 Pferde das Futter,vor der Renen [sie], den gewöhnlichen Schadenstand, Huefschlag, undNochtgeld, und dann 2 Vierteil Landwein aus unserm Weinkeller und18 Thaler an Saat, 6 Rueten Holzes gnädiglich vorsprechen und zu-gesaget.
Wir wollen auch Zeit seiner währenden Dienste über ihn gnä-digst Schutz halten und, do er von jemanden bei uns deferiert undangeben werden sollte, seiner ungehört keine Ungnade auf ihn werfen,sondern ihn jedesmales zu seiner Vorantwortung kommen auch seinerUnschuld geniefsen lassen.
Und wir, Kurfürst Georg Wilhelm, nehmen gedachten Ernstenvon der Groben zu unserm Amptsrate, Direktorn in unserer Ampts-kammer und Dienern hiermit auf und an, versprechen ihm auch anBesoldung, Deputat und anderen Unterhalt alles, was obstehet, inKraft gegenwärtiges unsers Bestallungsbriefes.
Alles getreulich und ungefährlich.
Dessen zu Urkund haben wir unser Sekret hievor wissentlich auf-drucken lassen und auch mit eigenen Händen unterschrieben.