Nr. 59. Bestallung Gröbens zum Amtskammerdirektor. 631
teil nichts übergangen noch ausgelassen, dieselben nicht verringert,sondern vielmehr nach Mögligkeit jährlich erhöhet werden.
Dahingegen aber die Ausgaben und das Haushalten uf dasgenaueste und sparsambste eingezogen und nichts überflüssig oderunnützlich verthan werde.
Inmafsen er dann dasselbe, so in den Rechnungen zur Ungebührgeführet wird, austhuen und gar nicht passieren, sondern es durchdie Ampt- und Kornschreiber erstatten lassen und für allen Dingen,die Bestellung des Ackers, auch der Viehezucht an Rind- und Schaf-viehe, Schweinen und anderm nebenst den Gebäuden und deren Re-fektion oder Erhaltung, mit allem Fleifse in jedem Ampte zu bestemNutzen und Aufnehmen in besonderer Aufacht behalten soll.
Hierüber soll er auch jedesmales, den Beampten ernste Anmahn-end Erinnerung thuen, dafssie unsereAmptsinstruktion,Mühlen-, Schäffer-,Weinmeister-, Holz- und andere Ordnungen nicht aufser Augen setzennoch dawider etwas zu handien sich unterstehen, oder, do es be-schehe und er befunde es, soll er die Verbrechende durch Ent-setzung von ihren Diensten oder in andern Wege, ohne Ansehen derPerson, ernstlich straffen.
Auch mag er anstaat der abgeschaffeten andere dienliche undgnugsamb taugliehe Personen hinwiederumb annehmen und bestellen.
Wir wollen auch ohne seinen Vorwissen niemanden zu Zollampt-oder Kornsehreiberdiensten bestellen lassen.
Und insonderheit wollen wir, dafs ein jedweder, der zu der-gleichen Diensten gezogen oder gebrauchet werden soll, uns zuvor ehergnugsame bürgliche Kaution bestelle.
Noch mehr soll er auch jedesmahles, zu End einer jedwedenVisitation oder bei Abhörung der Rechnungen alles das, was zuvor-abschieden nötig, in einen Abschied bringen, solche Abschiede auch unszu fernerer gnädigsten Ratifikation und Voileziehung übersenden undDeiters solche also voilezogen, den Beampten denselbten schuldige* arition zu leisten, gebührlich insinuieren lassen, auch folgendes•'ahres besondere Achtung darauf geben, ob auch denselbten ohne Feilnachgangen oder nicht. Und da es nicht geschehen, soll er die Über-fehrer derselbten hierum!) mit gebührendem Ernste ansehen.
So ofte er auch zu verreisen haben wird (davon im Eingangegemeldet), soll er zuvoreher die Vorsehung thuen, dafs es gleichwolla n gebührender Direktion in unserer Amptskammer, die Zeit seinesHinwegseins über, nicht ermangeln.
Endlich soll und will er alles das, was er in solchen Visitationen,Anipts- und Renteisachen oder von andern unsern Geheimbnussen,