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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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628 II. 1- Zur Geschichte der mark. Kammer- und Kassenverwaltung. [1615,1620.

Abhörung' der Renteirechnung halten, ob sie die alle Quartall, halbeoder ufs ganze Jahr schliefsen lassen und nehmen wollen, dobei siedann, wie bei Rechnungen bräuchlichen, vorige und jetzige Register geineinander halten, und do etwas vorginge, davon sie Berichts nöttig,beim Rentmeister deshalb sich zu erkundigen wissen werden.

Wie dann auch der Hoffrentmeister sich ihrer Anordenungbequemen, und was sie auszugeben befehlen und unterschreibenwerden, der Gebüer nach vorrichten soll.

So sollen nunmehr auch, was an Befehlichen oder andern Schreibenin Renteisachen, Zollsgefällen, an Zollbriefen, Zöllner und Zollbereuter-Bestallungen und zubehörigen Patenten zu machen vorfallen und an-befohlen wird, die beiden Renteischreiber ausfertigen und darüberfleifsig Protokoll halten, damit man jederzeit deshalb bei ihnen inder Rentei Nachricht haben könne.

59.Bestallung Ernst von der Gröbens zum Amtskainmerdirektor. Dat.Kölln a. (1. Spree 18. [28.] April 1620.

Ungezeichnetes Reinkonzept. R. 9. C 1 b 1.

[Ernennung. Provisorium. Kompetenz in Kammer-, Ämter-, Hof-und Kcnteisachen. Besoldung. (Inadenversprechen.J

1620 18./28. April ... Wir Georg Wilhelm, Kurfürst, Bekennenhiermit gegen männiglich, dafs wir zu besserer und richtigerer Be-stellung unserer Ambtskammer und der darzu behörigen Sachen, denfesten, unsern Hauptmann zue Zossen und Trebbin, auch liebengetreuen, Ernst von der Groben, zu Kotzebandt zu unserm AmpteS-rate, gnädiglich dergestalt auf- und angenommen haben, dafs er unszu jederzeit, getreu, gehorsamb und gewärtig sein und uf unsernBefehl und Vorordnung allein stehen und zuforderst in unserer Ambts-kammer das Direktorium inne haben und alle Sachen, so darin für-fallen, sie haben Namen, wie sie wollen, seinem besten Verstand undhöchstem Vermögen nach zu unserm und der Herrschaft Nutzen undFrommen dirigieren solle und wolle. Und soll er solchen seinenDienst, auf schierstem Trinitatis, wann die Amptsrechnungen geschlossenworden, zuerst antreffen.

Wir haben uns aber beederseits dabei vorbehalten, ob es unseroder seine Gelegenheit nicht wäre, nach Vorfiiefsung dreier Jahre»welche sich uf Trinitatis dieses noch laufenden Jahres anfahen, und