626 II. 1. Zur Geschichte der mark. Kammer- und Kassenverwaltung. [1615.
vorhanden, in Acht nehmen und dasselbe, was daran ab- oder zu-gehet, mit FleiJ's annotieren und vorzeichnen, damit jedesmals davonNachricht zu erlangen. Er soll auch über Allen, was bei den Kauf-leuten und Kramern ausgenommen wird, Gegenrechnung halten undjedesmals, wann der Hufschmied etwas fordert, darin vorzeichnenlassen.
Do auch bei der Apotheken und Distillatorio etwas an Kräuternoder andern aus den Ämbtern zu vorschreiben, das soll er vorrichten,ingleichen dasselbe, so zum Konditorio einzumachen gehörig, es seian unreifen Sachen, Obst oder andern, so dazu nöttig, erfordern.
Hanfs Bahde soll alles, was der Baumeister nöttig haben wirdund zu den Bausachen gehörig, vorschreiben, ingleichen, was zuSchaffung des Holzes und der Kohlen die Nottdurft erfordert, ver-fertigen.
Ingleichen jedesmals, wann es angemeldet wird, die Städter-Pferde , Ambts- oder Schulzen-Pferde durch Schreiben erfordern undProtokoll darüber halten, damit man jederzeit wissen mag, welchePferde noch daheimen, oder bei I. K. D. uf der Reise aufwarten.
Alle Supplikationes, die täglichen einkommen, soll er annehmen,protokollieren und referieren und den Bescheid, so darauf gefallet, denSollizitanten anmelden.
Wann auch Briefe, doran viel gelegen, zum Bottmeister geschickt,soll er solche, wann sie abgehen, aufzeüchnen, damit man davon Nach-richt haben kann, wann sie nit zu rechter Zeit zur Stelle brachtwerden.
So soll er auch zum wenigsten alle Monat oder uf die Quartalder Abrechnung, so die Kellerdiener und Bötticher wegen der ledige»Fasse miteinand halten, beiwohnen und, do Mängel dobei vorfallen!dieselbe berichten.
Aufser Hofflagers sollen bei uns aufwarten unser Marschall, derKuchmeister oder Oberschenk, Einer umb den andern, so auch vonSekretarien Heinrich Pardeman oder Pauli Mahd Einer umb denAndern, und allerseits die Vorfassung, so gemacht oder vorhanden,in gebüerliclie Acht nehmen und nits Unordentliches dawider voi*gehen lassen.
Sollen ingleichen die Tages- und Wochenrechnungen fleife'onehmen, was widrichs vorgehet, protokollieren und dohin sehen, dalunnötigerweise in den Ämbtern zur Ausrichtung nits erkauft, sondein,wo es in den Vorwerken und Schäfereien nicht zu erlangen, aus denHofflager erfordert und nicht ehe es könne dann in ander Wegen i nCzur Hand bracht werden, etwas erkaufen lassen.