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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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624 H- ! Zur Geschichte der mark. Kammer- und Kassenverwaltung. [1615.

taria in der Bötticherei, in der Hoffschmiede, Wagenhäusern odersonsten finden möchten, revidieren, was ab- oder zugangen, darin an-merken, auch wo es die Notturft erfordert, ganz neue Inventaria vor-fertigen und solche zu vierteil oder halben Jahren, wie es nöttig seinwill, durchsehen, umb die Mängel, so dabei vorfallen, ernstlichen redenund, was sich gebüeret, dabei unserntwegen verordnen.

3. Weil auch bis anhero ziemblicher Mangel beim Hofflager anBrennholz wie auch an den Kohlen vorgefallen, welches Zweifels ohndaher kommen, dafs nit bei Zeiten die Gebüer deshalb verordnet,so sollen vorgemelte unsere Räte und Offizierer nunmehr bei denen,welchen solche Vorrichtung oblieget, beschaffen, dafs jahrlichenalles Brennholz, so bei Hoffe von Notten, zu rechter Zeit gehauen,an Wasser gefüeret und zu Schiffe anhero gebracht wird, ingleichensei es mit den Kohlen also bestellet und hernacher Austeilung machensollen, wie beides, Holz und Kohlen an gehörige Ort gefolgt und,wenn etwas davon zugeben, wie sie dann alle Jahr von Holz undKohlen, wie viel dessen vorthan und wohin es gewandt und was fürUnkosten drauf gewendet, Rechnung nehmen sollen.

4. Die Kleidung über Hoff sollen sie ebenermafsen mit in ihrerExpedition haben und, was jährlichen, oder wie es die Gelegenheitgeben wird, zu kleiden von uns Anordnung beschicht, sollen sie wasdazu gehöret, Überschläge vorfertigen und dasselbe an gueten, täglichenWaren vorschaffen, über dem, was bei Kaufleuten und Kramern aus-genommen wird, Kegenrechnung halten lassen, auch, wann dasZeug vorhanden, gebüerliche Austeilung machen, weme die Kleidunggegeben werden soll. Darüber auch hernacher vom Hoffschneider, derhiemit an sie gewiesen wird, Rechnung nehmen, wie sie dann sonder-lich in unser Schneiderei Ufsicht haben sollen, damit kein über-flüssiger Gesellen oder Jungen gehalten oder Arbeit, die uns oder unser»Dienern nit zuständig gefertigt werde.

5. Sollen sie alle Quartal oder, wo es besser, ufs ganze Jab r >was zu Kuch, Keller, Silberkammer und Futterboden bei Hoefe nöttigsein will, Überschläge machen, darauf ihnen dann, wie von unsangeordnet, jedes Quartal Extrakt zugestellet werden solle, in welchenÄmbtern dasjenige, so sie benöttiget, vorhanden, von dar sie eserfordern und anhero zu bringen beschaffen, auch derer Stück halber-die aus den Ämbtern nicht erlanget und eingekauft werden müssen,bei Zeiten Erinnerung thuen, das Geld dazu verordnet, damit solchemit Vorteil erkauft und hernacher ufm teuersten Pfennig ufm Notsn»nit gesucht werden dürfen.

6. Haben sie auch in ihrer Vorrichtung, was von allen Hand'