Nr. 55. Verteidigung Danekehnans. Nr. 56. Verhör. 607
56.Protokoll des Verhörs von E. Dankeluian. Actum Peitz 11. und12. Januar 1702.
Ausfertigung. (Auszug 1 .) R. 49. R. 14. Konv. I.
[154—155) Verhältnis zur Finanzverwaltung. 156) Unordnung desKassenwesens. 157—165) Verhältnis zur Hofkammer. 166) Magde-burgische Landrenteireehnungen. 167—170) Kraut und seine General-quittung. 171 — 172) Schulden des Militäretats. 173) Schatullrechnungen.174—177) Zwei imbelegte Posten. 178) Schulden der Kriegs- undSalzkasse.]
Classis IV. 154.Ob er nicht bei angetretener Sr. Königlichen MajestätLandesregierung sich auch der Domänen- und Geldsachen an-gemafset und zu solchem behuef sowoll anno (16)88 als 89gewisse Verordnungen ausgebracht, dafs keine andere Assig-nationes, als die er angegeben, expediert werden.Der Domänen- und Geldsachen en general hette er sich nichtangemafset, sondern S. Königliche Majestät hetten die Hoftkammerdazu introduzieret. Was die Schatull, Rezeptur und Postgelder be-treffe, davon möchten woll dergleichen Verordnungen sein, es müfstenln 'u die Kopeien davon kommuniziert werden, von andern wüfste er nicht.
155.Ob ihn nicht seine Oberpräsidentenbestallung angewiesenund verbunden, dafs er auf alle berechnete Diener gute Oberachthaben und, wan er bei einigen Mängel, Gebrechen, Unord-nung und Fahrlässigkeit anmerkete, Sr. Königlichen Majestätdavon referieren und, wie darunter zu remedieren, seine Ge-danken eröffnen solte.Es würden sich dergleichen termini in seiner Oberpräsidenten-oestallung woll nicht finden, zu geschweigen, dafs Sr. KöniglichenMajestät beiwohnen würde, dafs er sich des Finanzwesens, aus-genommen, was die drei Kassen betrifft, Schatull-, Post- und Rezeptur-kasse, gar nicht annehmen wollen, dennoch, wan ihme einige Unrichtig-keit von einigen berechneten Bedienten vorgekommen sein were,^ürdc er nicht ermangelt haben, dieselben zu redressieren, mit RatUn< l That behilflich zu sein.
^ ' Nur die Artikel 154—178 des Hauptverhörs in dem Prozefs gegen Eberhard^anckelman sind im Folgenden abgedruckt. Nicht alle gehören streng genommen* n diese Stelle, doch sollte diese in dem Stück eine abgeschlossene Gruppe —•nanzon im allgemeinen — ausmachende Reihe von Paragraphen nicht zersplittertwerden.