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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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606
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606 I. 2. Zur Geschichte der Centralkassen etc. [1608, 1702.

saeculi alsdann die Einlösung (wann man sie auf dem ersten Fufslasset) zum Ende gekommen sein wird, ohngefehr ins gesamt m/120 Thlr.ausbringen würde. Die

3. Beschuldigung in diesem Artik. ist, dal's die Herrschaft Ringel-berg im Klevischen als ein Domanialstück nicht in Anspruch ge-nommen, und zwar in Speere, dafs es bei dem Moylandischen Kaufnicht geschehen ist, eiusdem farinae.

Es ist freilich die Herrschaft Ringelberg notorie ein Domänstück,aber dergestalt beleget, dafs das darauf stehende Kapital nicht mit 3,sondern wo mir recht ist nur mit 2V« verzinset werden kann.

Obs aber gar dienlich, oder wenigstens bis anitzo de temporegewesen, dergleichen Stück einzulösen, da noch viele vorteilhaftigerevorhanden, lasset man jedennänniglich urteilen und würde ja da-durch die Instruktion der Domänenkommission, als welche dahingehet, dafs man die vorteilhaftigste Stücke am ersten einlösen soll,nicht nachgelebet sein.

Was nun das partikulare, dafs die Ringelbergische Sache bei demMoylandischen Kauf nicht in Anspruch genommen ist, betrifft, so istaus obstehenden vor erst klar, dafs es mit keinem Nutzen Sr. K. D-geschehen könne. Dann da die Summa des darauf haftenden Kapitalsso grofs, dafs das Gut die Zinsen nicht abwerfen kann, so hat derAnspruch mit Vorteil nicht geschehen können, oder man müfste dafürhalten, dafs, weil es ein Domanialstück, man es nur hinwegnehmensolle, ohne Refusion des Kapitals.

Wann dieses die Meinung, so hette es mit Vorteil geschehenkönnen. Hat es aber mit keinem Nutzen Sr. K. D. geschehen können,dafs man die Herrschaft in Anspruch genommen, was hette man dannmit dem Anspruch gewonnen, als den ohnedem diffizilen Kauf nochschwerer und diffiziler zu machen. Es war Moyland ein Gut, welchesman nicht zu verkaufen gemeinet, derowegen man erstlich nicWgeringe Mühe gehabt und durch grofse Versprechungen von kurfürst-licher Gnade und in specie von Beförderung in den Regierungsrat»den Freiherr von Spaen persuadieret, dafs er den Verkauf diesesanständigen Gutes, den sein Vatter sei. deklinieret und depreziei* ethatte, vor sich resolvierte. Was es aber ferner für Mühe gekostet)das Kaufpretium zu determinieren und die Sache zum Schlufs zubringen, ist Sr. K. D. zur Genüge bekannt, so dafs es wohl sehr W ah propos gekommen wäre, die Sache damals wieder auf die Bahn z ubringen, zu urgieren und also alles wieder umbzustofsen.

Bei so gestalten Umbständen fallen auch ja dieses Artikels B e 'schuldigungen gänzlich hinweg.