Nr. 55. Verteidigung Danckelmans in Finanzsachen. 603
beigetragen hat, die Vorschläge der Hoffkammer aber wider Sr. K. D.gnädigsten Befehl nicht akzeptieren können, und fallen demnach dieBeschuldigungen dieses Punkts gleichfals dahin.
Ad Artik. 21. Ob beklagter Oberpräsident Direktor von denGeldsachen gewesen oder nicht, zeiget sich im vorgehenden Artikelund darf also alhier nicht wiederholet werden.
Was aber die Schatullrechnunge betrifft, die von Vietor geführetSe in, so hat Beklagter, wie Sr. K. D. bewufst, allemal über denKammersekretarium, dafs er keine Rechnung ablegete, geklaget. EsSeind Kommissionen deshalb erteilet worden, und hat es der Kammer-sekretarius, dafs es auf so vielfältiges Erinnern nicht geschehen, zuverantworten.
Es wäre auch noch mehr Ernst bei der Sache geschehen, wannnicht Beklagter von einem Tage zum andern gleichsam gehoffet hette,( 'afs er selber so viel Zeit gewinnen und dieselbe nachsehen würde.
In den magdeburgischen Kammer- und Domänenrechnungen istallezeit viel von Unrichtigkeit geredet worden, und hat Beklagter zum°ftern erinnert und getrieben, dafs die Sache zum Stande kommensollte, aber vergeblich, denn zu seinem höchsten Leidwesen! unter( 'en Hoffkammerraten eine so grofse Uneinigkeit, Widerwillen undJ ^lousie eingeschlichen waren, dafs damit nicht auszukommen gewesen.
Beklagter ist expresse auf die Hoffkammer gekommen und be-gehret, dafs ihm einige geklagete Unrichtigkeiten in den magde-^ui'gischen Kammerrechnungen möchten angewiesen werden. Es hata °er der Geheime Kainmerrat Kraut dieselbe in continenti elidiertUl 'd derselben Richtigkeit angewiesen, wie Beklagter sich noch unterandern von einem Exempel erinnert, dafs ihme aufgebürdet werdenCollen, er habe eine Post von 300 Rthlr. zweimal in Rechnung ge-weht, so er auch sofort abgelehnet, und hat also diese Imputationnicht anders als vor eine Zunötigung und Effekt der Jalousie kon-Sl( 'erieren können; dieweil er aber gesehen, dafs gedachter Kammer-a ' Sr. K. D. viele nützliche und erspriefsliche Dienste bei I. Do-mänen, im Magdeburgischen en particulier und auch in ihren andern''evinzien durch eine jährliche Erhöhung der Revenuen auf vielmausenden gethan, auch durch sein Zuthun das Hoffstadtswesen inan nis 1696 und 1697 aufrecht gehalten worden, dannenhero es sonder-; ic h zuträglich wäre, dafs er eine Heurat, wobei er viel Mittel zu•effen hatte, seinen Kredit zu unterstützen, thun möchte, so erinnertSlcl » Beklagter wohl, dafs gemelter Kammerrat umb eine General-Quittung, die ihme bei der Heurat zu statten kommen könte, an-gehalten, er erinnert sich aber nicht, dafs sie erteilet worden, allen-a 'ls ist es eine Sache, die Sr. K. D. nicht präjudizieren kann, weil sie