602 !• 2. Zur Geschichte der Centralkassen etc. [1698#
animieret worden, so haben sie die bekannte Domänkoinmission an-geordnet und der Stände Beihülfe dazu begehret, auch dabei höchstversichern lassen, dafs sowohl die Gelder, so dazu ausgeschlagenwürden, als auch die von diesen eingelöseten Stücken einkämen, durch-aus nicht ad alios usus, sondern nur blofs zu der vorhabenden Ein-lösung verwendet werden solten. Worauf dann jährlich m/20 bism/24 Rthlr. ausgeschlagen worden sein, und ist es mit dieser Ein-lösung in solchem Stande, dafs wann bis ans Ende dieses nun fastgeendigten saeeuli damit kontinuieret wird, die Einlösung ihre End-schaft fast erreichet haben dörfte. Nun ward auf der Hoffkammerebenfals vorgeschlagen, dafs man diese Gelder zu der Hoffstadt nehmensolte, wodurch dann nicht allein das teure Wohrt Sr. K. D. an deroStände gegeben umbgestofsen, sondern die ganze Einlösung krebs-gängig geworden, und dann die 20/m bis 24/m Rthlr. des Jahres, sodie Stände dazu gewilliget, verloren gangen sein würden.
Ob nun Beklagter, da er Sr. K. D. gnädigsten Willen, auchdabei engagierten Respekt und handgreiflichen Verlust der 20/m a24/m Rthlr. jährlich bis zur vollführeten Einlösung gewufst und remon-strieret, darin willigen können, kann jederman leicht ermessen. Wiegerne man aber an Seiten des Beklagten der Hoffstadtskassa auch ausdiesen Mitteln nach Möglichkeit geholfen gesehen, ergibt sich daraus,dafs als der Geheime Kammerrat Kraut bei Sr. K. D. letzteren An-wesenheit zu Kleve im Jahr 1696 die Arrenden bei der Einlösung auf20/m Rthlr. erhöhet und dieses Geld, welches aus den Einlösungs-mitteln herkam, auch billig dazu wieder hette verwendet werdensollen, so seind dennoch m/10 Thlr. davon zu der Hoffstadtskassageflossen, weil durch die übrige m/10 Thlr. jährlich die EinlösungS'kassa dennoch verbessert worden. Aus weichein allen, so bei diesem20. Punkt angeführet worden, zu ersehen:
1) Dafs Beklagter Oberpräsident vor die Finanzen en generalnicht respondieren könne, weil er ehe und bevor er Oberpräsidentgeworden, dieselbe aufser einigen wenigen Kassen, nicht respiziert,und als er Oberpräsident werden müssen, dagegen jederzeit exzipiei' 1und protestieret hat.
2) Dafs Beklagter zum öftern Sr. K. D. die gar zu grofse Aus-gaben unterthänigst remonstrieret und zu verhindern gesuchet.
3) Dafs alles was in puncto der Versetzung der Domänen vorKapitalien und vor Leibrenten geschehen, in pleno resolvieret undvon Beklagtem vorhaupts darunter nichts geschehen.
4) Dafs er alles, was möglich gewesen ist, zu der Hoffstadtskassezu sonderbarem Vergnügen derer, die die Inspektion darüber gehabt»