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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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604
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604 I- 2. Zur Geschichte der Centralkassen etc. [1698.

extra acta gewesen. Fallen also auch die in diesem 21. Punkt an-geführten Beschwerden dahin.

Ad Artik. 22. In diesem Artikul wird beklagter Oberpräsident,als wann er an unnötigen Ausgaben uud Verschwendungen seineLust gehabt,aufgeführet, gestalt es dann heifset, ob nun zwar dieSchuldenlast der Kassen und die Unrichtigkeit der Rechnungen nichtunbekant gewesen, noch sein können und sollen, so hat es doch anunnötigen Ausgaben nicht fehlen dörfcn, und ist Schuld mit Schuldgehäufet und ein onus über das andere denen schon gnug beschwertenKassen aufgeladen worden.

Was Beklagter nicht hat hindern können, hat er müssen ge-schehen lassen, dafs er aber zu unnötigen Ausgaben Anlafs gegeben[haben] soll, wird ihme wohl nimmermehr erwiesen werden.

Wie sehr aber dieses von seinem Naturell und Konduite ent-fernet ist, bezeugen die unaufhörliche Kontradiktionen, die er beiSr. K. D., so oft neue und nicht notige Ausgaben haben geschehensollen, mit unterthänigstem Respekt gethan, und sonderlich deroselbeneinen Griff angewiesen, dessen man sich bedienete, sie zu unnötigenAusgaben und die zurück hetten bleiben können (Gott gebe aus wasIntention) zu engagieren, dafs man neinlich allemal gesaget, es werdeeintausend Thaler oder zwei kosten, da es mit 10 oder m/12 ja mehrtausend Thaler nicht ausgeführet werden können. Und dafs beklagterOberpräsident das seinige dabei gethan, ist daraus zu ersehen, dafser auch dieserhalb wider die Respizierung der Finanzen, da er Ober-präsident werden müssen, ausdrücklich protestieret.

Noch bezeuget sein Privathauswesen und eigene Manage, wobeisich wohl niemals ein Überflufs oder Verschwendung gewiesen habenwird, das Widerspiel. Fällt also dieser Artikul, als welcher ohnedemzu general ist, auch dahin . . .

Ad Artik. 25. Von dem Münzwesen, so wohl was die Admi-nistration und Schlagen der Münzen als auch was den daher ent-standenen Nutzen und Schaden betrifft, hat beklagten- Oberpräsidentgar keine Wissenschaft, gestalt er sich auch niemals (aufser was dieVerfolgung der Münzmalefikanten betrifft), darein melieren wollen,sondern es hat der Freiherr von Knyphausen die Direktion darübergehabt, und ist alles, was darin geschehen, in dem Geheimen B atdebattieret und gewissen Münzkommissarien aus dem Mittel selbigenKollegii aufgetragen worden, so dafs Beklagter nichts damit zu schaffengehabt.

Ad Artik. 26. Die in diesem Punkt enthaltene Beschuldigungen seind:

1) Es sei dabei nicht gerade durch sondern nach Affekten, auchSpecialverordnungen prozedieret worden.