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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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Nr. 55. Verteidigung Danckelmans in Finanzsachen. 601

Die Negotiation der Leibrente ist auch allemal in pleno resolviert.Ad 3. Was die Hoffstadtskasse betrifft, so haben diejenige, soderselben vorgestanden, oder der Kommission von dem Hoffstadts-Wesen beigewohnet, Beklagtem allemal das Zeugnus beigeleget, dafser alles, was er gekont, dieselbe zu versehen und im Stande zuerhalten, beigetragen hat, auch nicht eintausend, aber 20. 30. bis 40 mRthlr. von Zeit zu Zeit, und wie oft er gekont auch zuweilen garunverhofft dazu angeschaffet, und ist deshalb sehr gerühmet worden.Nun aber heifst es, er sei auch schuld an der Konfusion der Kasse,w eil er einige Vorschläge, so die Kaminer gethan, nicht angenommen.Nun verhält es sich mit den Vorschlägen folgendermafsen: Sr. K. D.höchstseeligen Andenkens haben zu Einlösung der Domänen in Preufseneinige Gelder angewandt und Domänenstücke, die gar zu niedrig ver-pfändet waren, davor eingelöset, mit der Intention, dafs, was dieGüter jährlich tragen würden, zu nichts anders als zu Fortsetzungder Einlösung der Domänen wieder angewendet werden solte, bisdiese Einlösung völlig geschehen. S. K. D., anitzo glücklich regierend,haben dieses beim Anfang dieser Regierung also kontinuieret wissenCollen, und so oft es in Vorschlag gekommen, dafs man diese Geldera d alios usus divertieren sollen, es durchaus nicht zugeben wollen,damit diese Einlösung nicht interrumpieret werde; auch zu dem Endeni cht gestatten wollen, dafs die Hoffkammer diese Einlösung respi-Zl erte, damit sie also ohngehindert ihren Fortgang haben und zu End-schaft kommen möchte. Wie konnte nun Beklagter diesen Vorschlagwider Sr. K. D. enixissimam voluntatein annehmen und approbieren,Zu 'nalen es auch höchst nötig, allezeit einen Notpfennig vorzubehalten.Den andern Vorschlag, den Beklagter nicht annehmen wollen,betrifft die klevische Domänen.

Es seind dieselbe dergestalt bei vorigen Zeiten versetzet und ver-wändet worden, dafs der Landsherr, ausgenommen die Rheinzollech nichts davon zu erfreuen gehabt, und nicht so viel übrig geblieben,a ls die Salaria der Bedienten nur zur Helfte hetten können bezahlet0l "den, derowegen man schon zum öftern, bei Lebzeiten und Regie-ru ng des glorwürdigsten Kurfürsten Friederich Wilhelm auf die Ein-ösung bedacht gewesen, und haben sich die klevischen Landstände^elfältig angelegen sein lassen, dafs die Domänen befreiet würden.Gestalt sie dann nicht allein Gelder dazu gewilliget, sondern auch2 um öftern beigetragen haben, welche aber allemal, nescio quo fato,an ders wohin emploiiert und divertieret sein sollen. Als nun S. K. D.ltzo regierend, nicht allein vor sich auf die Einlösung bedacht gewesen,s °ndern auch von einigen aus Mittel der löblichen Landstände dazu