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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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Nr. 8. Denkschrift Knyphausens. Nr. 9. Einsetzung der Hofkammer. 413

jenigen von den drei Räten, so die Expedition der Provinzien hat,z ur Ausfertigung' gegeben werden sollen, welche er entweder nachder Sachen Wichtigkeit selbst zu verrichten oder dem Hofkammer-secretario, Kasper Bachen, es anzugeben, da denn die Konzepte aaden Hofkanmierpräsidenten nebst einen von denen obenerwähnten dreiMan, so die Expedition der Provinz hat, zugleich revidieret, nach-gehends aber solche mundieret und zur Unterschrift und Siegelungbefordert werden müssen. Mafsen denn höchstged. Sr. K. D. gnädigste"illensmeinung dahin gehet, dafs alle und jede zur Ökonomie undKammerwesen gehörige expeditiones, in specie die Arrendekontrakte,Bestellungen der Haubt- und Ambtleute, Münz-, Zoll- und Lizent-^spektoren, auch Ökonomie- und andere dergleichen Bediente beidiesem Hofkammerkollegio ausgefertigt werden sollen, dahero höchst-Sedachte S. K. I). an den Kanzleien Befehl ergehen lassen wollen,^ le h an dergleichen Ausfertigung der zum Hofkammerkollegio ge-üor igen Verrichtungen im geringsten nicht zu vergreifen, noch der-selben in einigerlei Wege anzumafsen, sondern wann ihnen etwasav °n zukommen oder von jemanden auszufertigen angemutet werdens ollte, dieselbe ohngesäumbt der Hoffkammer es zuschicken, auch wegender Subskription der in diesem Kollegio ausgefertigten Sachen zubefördern und, sobald solches geschehen, die unterschriebene Sachenderselben wiederzuzufertigen. Wie denn die drei Räte dahin vor-nehmlich zu sehen, dafs die Rechnungen von denen Provinzen nebstden Überschlagsextrakten und ungefährlichen Kammerestaten zure chter Zeit eingesandt, von ihnen rechte woll und gründlich exa-minieret, auch die Kammerestate nebst denen Notatis über die Rech-^ß-Sen wollbedäehtlich verfertiget, und die Land- und andere Rent-^eisters, so bald es möglich, hierunter expedieret und, wenn ein undd Q s andere Sr. K. D. davon annoch vorzutragen nötig, von ihnen auf-hetzet und zum Vortrage befordert, auch dahin gesehen werde, dals' le überschiefsende Gelder, so nicht anders wozu verordnet, sondern81 Bestände bleiben, allerdings zur hiesigen Hoffrentei eingesandtl j n d berechnet werden. Allermafsen Höchstged. S. K. D. das gnä-(1 8ste Vertrauen zu dero vorher erwähnten HoffkammerpräsidentenllD -d anderen drei Räten haben, sie werden blofs und aHein bei diesem!j° importanten Werk dahin bedacht sein, wie dero kurfürstliches hohes^teresse möglichst befordert, das Aufnehmen dero Domänen mit Fleifsbe °bachtet und im übrigen alles andere, was dem zuwider, hindannSetzet werden möge.