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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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412 I- 1- Zur Geschichte der Hofkammer und ihrer Vorläufer. [1689.

Wie bereits anfangs erwähnt, dafs aus keiner anderen Intentionals blofs allein Sr. K. D. gnädigsten Befehl in untertänigstem Gehorsamzu erfüllen, gegenwärtige meine wenige Gedanken ohne Mafsgebungeröffnen wollen, so wiederhole selbiges hiemit nochmals und wünscheaus untertänigster treuer Devotion, dafs Sr. K. D. Kammer vermittelstgöttlichen Segens durch ordentliche Haushaltung mehr und mehr an-wachsen und florieren möge 1 .

9.Kurfürstlich« Verordnung über die Einsetzung der Hofkammer o. D.

Ungezeichnetes und unvollständiges Reinkonzept 3 . Gen.-Dir.)Gen.-Dep., Tit. I, Hofkammer Nr. 120.

[Einsetzung der Hofkanimcr und allgemeine Dienstanweisung.]

Nachdem . . . Friedrich . . . Unser gnädigster Kurfürst undHerr in Gnaden erwogen, welcher Gestalt Dero Generaldomänen-werk zuträglich und zu sondern Aufnehmen gedeihlichen sei, wannein Hofkammerkollegium angerichtet und künftig darin collegialiterverfahren, alles desto ernstlicher zu dero Interesse überleget und woll-bedäcbtlich ausgefertiget würde, als haben Höchstgedachte S. K. &>ein Hofkammerkollegium kraft dieses in Gnaden bestellet und es da-hin gnädigst veranlasset, dafs in solchem ein Hofkammerpräsident nebstnoch einem wirklichen geheimen, wie auch drei Räte, dann ein Hof-kammersekretarius und zwei Kanzlisten konstituieret und angenommenwerde. Gestalt denn S. K. I). es darunter folgendergestalt gnädig^gehalten und verfüget haben wollen, dafs alle aus Dero Provinzenund Ländern einkommende Domän-, Münz- und andere dazu gehörig eSachen an solch Hofkammerkollegium gelangen, und darauf mit ein-ander wegen der Ausfertigung auch wie alles zu Sr. K. D. Besteneinzurichten, collegialiter woll überleget und sobald solches geschehenund unter ihnen ein Schlufs gemaehet, diejenigen Sachen, welcheeinen Vortrag benötiget, nebst aller darzu bedürfenden Nachrichtdem Hofkammerpräsidenten, Freiherrn von Knyphausen hinwiederzugestellet und, so es der Sachen Notwendigkeit erheischet)derjenige von den Räten, so die Ausfertigung der Sachen hat, w 1 'zugegen sein, auch wann S. K. D. gnädigste Erklärung von ihnen ein-geholet, solche nebst denen anderen Sachen zur Ausfertigung derfl-

1Salvo meliori" ist der Unterschrift beigefügt.

a Wohl Ende April, da am 28. April schon Lindtholz zum Geheimen KammO"rat bestellt wurde (s. u. Nr. 12).

3 Die überall in diesem Stück ausgelassene Zahl der Kammerräte (3) ist naceinem beiliegenden eigenhändigen Konzept Knyphausens ergänzt.