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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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Nr. 8. Denkschrift Knyphausens. 411

ausgethan und auf solche Weise die gnädigste Herrschaft von denen vielenBaukosten und andern Abgängen liberieret werden können, worzu dieMüllere und Krügere sich gerne erklären und dadurch der Last umbsandere oder dritte Jahr neue Briefe zu lösen entrissen werden.

17) Wie ich denn auch meines unterthänigsten Orts gleichfallsdarvor halte, dafs man auf einem jeden Ampte und Gute über dienötige Vorwerks- und Schäffereigebäude, Brauhäuser und dergleichen,he Wohnhäul'sere der Beambten nach aller Möglichkeit einschränke,Milien Überflufs darin verstatte und also den zu Unterhaltung solcherGebäude bisher verspüreten grofsen Abgang künftig menagiere.

18) Als auch Sr. K. D. ohne mein unterthänigstes Erinnern wohlbekannt, dafs dero Domänen bis auf gegenwärtige Zeit noch mite, nigen Tonnen Goldes an gegebener Kapitalien und InteressenSchulden beleget, und dero höchsten Orts befinden, wie hoch undj*"tag sei, dafs solche Schulden untersuchet und mithin bei ertrag-enen Zeiten getilget werden mögen, so halte weiter unterthänigstdavor, dafs unter andern die obengedachte Verpachtunge derer noch| u Administration stehenden Domänen darzu ein grofses kontribuierengönnen, gestalten durch selbige alle zu der Provinziell und darinbelegenen Domänen Notdurft bishero berechnete Ausgaben und Ab-züge zumalen an Ambtsdiener und Gesindelohn, an allerhand Hand-^erkere, Taglöhnere und andern gemeinen in denen Administrations-rechnungen befindlichen Ausgaben, umb ein Ansehnliches zu vermindern," ln gegen aber der Bauren und aus denen Provinzen zu E. K. D.freien Disposition fliefsende Überschufs umb ein Ansehnliches zu ver-mehren.

19) Ich sollte bei solcher Bewandtnufs, da vor gedachte wenigeUn d ganz unmafsgebliche Erinnerungen vors erste in Konsiderationgezogen würden, gewifslich davor halten, dafs beim wirklichen Angriff

es Werks in vielen Punkten, die allhier nicht erwähnet, Sr. K. D.

Lehrer Vorteil geschaffen und der Ertrag aller S. K. D. zugehörigen

°mänen inklusive der Wasser- und Landzölle und was sonsten zu

enen Domänen gehört, jährlich praeter propter bis auf Zwölfmal-

u uderttausend Reichsthaler hinangetrieben werden könne, davon praeter

Propter nur der dritte Teil zu Unterhaltung derer Provinzen und darin

£ el egenen Domänen Notdurft zurückfallen, übrige 2 /s aber als ein

barer Überschufs zu Sr.K.D. freien Disposition anheimb fließen müssen,

^ 0n welchen Überschufs S. K. D. zu Unterhaltunge dero Hofstaat,

Ca atull, Marine, ferner zu denen verglichnen Appenagien, dero

Madigsten Gefallen nach die Notdurft assignieren und Übriges zu dero

ei 8nen hohen Händen oder Schatzkammer zurücklegen lassen könnten.