Druckschrift 
1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
Seite
410
Einzelbild herunterladen
 

410 I. 1- Zur Geschichte der Hofkammer und ihrer Vorläufer. [1689.

ministration Erleichterung widerfahren, welches in effectu eines ist,weiln es solchergestalt so wohl in der Arrenderechnung als bei derAdministration abgehet, dem hinzukommt, dafs der Pachter nochweniger als der Administrator die Bauern ohne Vorbewufst der Kammerbestrafen darf.

15) Weiln auch der Pachter und die Kontributionskasse gleichesRecht haben, der Bauer aber sicherlich ruinieret wird, wann sie beidegegeneinander exequieren, so würde meines Erachtens sehr diensamsein, wann aufs wenigste in allen Provinzien aus der Kammer unddenen Ämtern jemand mit zu dem Kontributionswesen und dessenAdministration gezogen und insonderheit denen Beampten die Ein-nahme in ihren Ämptern gelassen würde; jedoch nicht auf solcheWeise, dafs ein Beampter präzise davor haften sollte, denn dadurchwürden die Beampten nur abgeschrecket, sondern wenn denselbenuntergeben würde contra morosos zu verfahren, so könnten dadurchnicht allein die militärischen Executiones und die Exekutionsgebühr-nisse (als die bekannte Ruine vieler Bauren) evitiert, sondern auch dieBauren (derer Wohl und Weh einem Aniptmann am besten bekannt)sehr menagieret werden, zu geschweigen, dafs von denen administra-toribus der Landschaftskasse die kurfürstlichen Domänen und Amptsunter-thanen vor andern überleget und mitgenommen, auch durch allerhandBesoldungen und Extraordinärausgaben das Quantum nur vergröfsertwird. Im Magdeburgischen haben S. K. D. ebenso viel Amptsdörferals das Kapitel und ganze Landschaft, und dennoch wird die directio,auch repartitio des Kontributionswesens der Landschaft allein gelassen.Dafern S. K. ü. das magdeburgische Kontribution- und liederischesRechnungswesen recht wollen untersuchen lassen, so wird man finden,dafs ich wohl rate.

16) Zu Reparier- und Konservierungen derer in den Ämpternbelegenen Mühlen und Kruggebäude ist bei den Pachtrechnungen eingrofses, ein weit mehreres aber bei denen Administrationsrechnungenaufgangen und nach dessen Abzug der gnädigsten Herrschaft fastwenig davon überblieben, welches guten Teils mit daher rühret, dafsdie Beampte öfters umb eines accidens, so vor die Auslösunge derneuen Mietsbriefe ihnen zufällt, die Müllere und Krügere annehmenund abschaffen, diese aber sich dessen allstets befürchtend, bessernund bauen wenig, mit dem Vorsatz es lange zu halten, sondern denkennur auf gegenwärtiges Jahr, dahero dann bei denen Gebäuden undGeräten nichts tüchtiges geschaffet, sondern ohne Aufhören geflicketwird. Darumb meinem gethanen unterthänigsten Vorschlage nachalle solche Mühlen und Krüge in eine Erbpacht an versicherte Leute