Fünfter Abschnitt. Die definitive Annahme des Arrendesystems (1684—97). 381
Wenn gegen den Amtmann von Burgstall dagegen eine Unter-suchung eingeleitet wurde, weil er der Forstverwaltung Wild undHolz entwendet habe 1 , so mag er mit einer Geldstrafe davon ge-kommen sein 2 .
Auch äufserlich hob sich die Stellung der Pächter mehr undmehr: wie schon früher 8 wurde ihnen, wie den Amtsschreibern, meistensder Titel Amtmann beigelegt. Einer von ihnen, der verdiente alteArrendator von Diesdorf, Brüggemann, wurde Oberamtmann 4 und kurzeZeit darnach sogar Titular-Amtskammerrat, mit der Befugnis, sobalde r in Berlin anwesend sei, Sitz und Stimme im Kollegium in An-bruch nehmen zu dürfen 5 . Dafs die Ausübung der Jurisdiktion, dieHaan den Pächtern früher nur zögernd erteilt hatte 6 , ihnen jetzt viel-fach zufiel, mufste ebenfalls ihr Ansehen vermehren.
Und nur so war es möglich, die Pachten so zu steigern, wie esgeschah. Denn auf die landwirtschaftliche Technik wirkte die Verwal-tung auch jetzt noch sehr wenig ein: in den Pachtverträgen fand sichmeist der Passus, dafs der Arrendator verspreche, den Obst- undKuchengarten durch Anpflanzung von jungen Obstbäumen und Garten-gewächs zu verbessern 7 , zuweilen ward hinzugefügt, dafs er die nochbewachsenen Wiesen, Äcker und Gräben reinigen und urbar machen,die Feldgräben offen und sauber halten und die Gärten mit ZäunenUI) d Gehegen umgeben solle 8 , aber das war auch alles, was man indieser Beziehung verfügte.
1 Kurfürstliches Kommissorium fürKnyphauscn, den Hofmarschall v. GrumbckowUll d den Ho (Jägermeister v. Lüderitz vom 1. Juli 1685.
2 Kino solche wird erwähnt. (Der Kurfürst an die magdeburgische Regierung8 °- Nov. 1687).
3 Schon 1679 schrieb die Amtskammer in Befürwortung eines derartigen Ge-Uc üs, dem der Kurfürst dann Folge gab, nicht allein alle Beamten in der Alt-,ondern auch einige in der Mittelmark, selbst auf mittleren Ämtern führten den Titel.
10 Amtskammer an den Kurfürsten 15. Okt., der Kurfürst an die Amtskammer18 - Okt. 1679.)
4 Kurfürstliches Notifizierungsdekret vom 9. Juni 1686.
5 Kurfürstliches Dekret vom 25. Juni 1687.
6 „Ob wir nun wohl die Vermischung der Jurisdiktion nicht gern sehen,"eif st os j n t | cm vj C8C ] le i ( i ,j es Kurfürsten auf ein Gesuch des Amtmanns Vogel-
San 8 von Zossen, der darum bat, ihm ein Vorwerk inArrende und dazu dieAmts-§ e "chtsbarkeit zu geben. (Die Amtskammer an den Kurfürsten 30. Aug., der Kur-Urs t an die Amtskammer 7. Sept. 1680.)
XT 7 Arrcndekontrakt über Drensen (Art. 1) vom 17. Mai 1695 (s. u. AktenNr - 128).
8 Arrendevertrag über Schauen und Scbadow (Art. 4) vom 4. Juni 1695