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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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374 H- Buch. 2. Kap. Die Domänen.

offiziell ganz unumwunden anerkannt, nur mufsten die Ämter, wie dieAdligen, Ziese an die Landschaft entrichten 1 , ein Schritt, der dieEntwicklung der Brauerei auf den Domänen und damit ihre Ein-nahmen nur fördern konnte und der auf diesem Gebiete definitiv mit denGrundsätzen eines veralteten "Wirtschaftssystems brach. Nur aneinzelnen Stellen noch verzichtete man zu Gunsten der Städte aufEinnahmen dieser Art 2 . Im Jahre 1692 kam dann dieser Standpunktauch in der Gesetzgebung zur Geltung, es wurden nämlich als rechts-kräftige Ausnahmegründe vom Verbote des ländlichen Bierverlags für Ämter, wie adlige Güter einzeln aufgeführt: ausdrück-liche Konzessionen, Lehnbriefe oderrechtbeständige" Observanz, waseiner völligen Durchbrechung des alten Prinzips gleichkam. Für diesZeitalter des formellen Festhaltens an aller und jeder Tradition aberist charakteristisch, dafs in diesem Edikt behauptet wird, schon dasEdikt von 1664 habe diese Ausnahme festgesetzt 8 , wovon das Gegen-teil der Fall war 4 .

Endlich ward auch noch einem dritten Nebenzweig der Domänen-wirtschaft besondere Aufmerksamkeit zugewandt: in bezug auf dieFischerei ward in die Pachtkontrakte ein Artikel aufgenommen, derden Arrendator an die kurfürstliche Fischerei Ordnung und insbesonderean die Einhaltung der gesetzten Schonzeit band, ihn auch für denÜbertretungsfall zum Schadenersatz verpflichtete 5 .

Knyphausen war indessen begreiflicherweise vollständig davonüberzeugt, dafs mit diesen kleinen Besserungen nicht viel auszurichtensei. Es entging ihm keinen Augenblick, dafs das bisherige System

dem Vorwerke den Verlag zu nehmen, vorstellte, noch eben ein neues Brauhausgebaut worden. (Die Amtskammer an den Kurfürsten 26. Mai 1683.)

1 Kurfürstliche Verfügung vom 10. März. 1684 (s. u. Akten Nr. 124).

2 In den Amtskammeretats dieser Jahre finden sich noch Ausgabe-Positionen,die darauf schliefsen lassen. So 1688/89Abgang wegen der Krüge" 505 Thlr.18 Gr., 1695/96Abgang wegen des Brauens, so den Städten zugeleget und denund den Ämtern abgenommen worden, item Entrichtung der Zinsen an die Land-schaft" 1862 Thlr., ein Posten, an dem wohl die letztere Ausgabe stärker beteiligtist, als die erstere. Man sieht, es handelt sich nur um sehr geringe Summen.(Amtskammeretats von Trin. 1688/89 und 1695/91, letzteren s. u. unter den AktenNr. 76).

3 Edikt vom 4. Jan. 1692 (Mylius IL 4 Sp. 115ff).

4 S. o. S. 312.

6 Art. 6 des Arrendekontrakts über das Vorwerk Drensen (Amt G ramzow)vom 17. Mai 1695 (s. u. Akten Nr. 126).