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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
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Fünfter Abschnitt. Die definitive Annahme des Arrendesystems (168497). 373

hausens auf den kurmärkischen Domänen erzielte. Hand in Hand mitihnen gingen sehr viel bedeutendere Vermehrungen der Einnahmen.

In der Denkschrift von 1689 hatte er zunächst einige kleine Ein-nahmezweige ins Auge gefafst, in deren Ausnutzung er eine ganzeReihe von einzelnen Mängeln aufdeckte und zur Verbesserung vor-schlug.

Er schlug vor, die Mühlen und Krüge, die bisher bis aufwenige Ausnahmen 1 auf Zeit verpachtet worden waren, in Erb-pacht zu geben, da bisher auf den verpachteten Ämtern viel und auf denadministrierten noch mehr unnütze Baukosten für sie berechnet worden"waren. Die Beamten hatten um einer ihnen beim Pachtwechsel zufallendenGebühr willen oft gekündigt 2 und die Müller und Pächter hatten des-halb nie für die ihnen eingeräumten Gebäude gröfsere Reparaturenverlangt, sondern immer nur kleines Flickwerk, was viel teurer war 3 .Auch später 4 hat Knyphausen diesem bisher arg vernachlässigtenZweige der Domänenwirtschaft besondere Aufmerksamkeit geschenkt:1692 forderte die Amtskammer zu Kölln an der Spree ganz genaueNachrichten über die Anzahl der Wasser-, Wind- und anderen Mahl-mühlen und ihrer Gänge u. s. w. B .

In bezug auf die Brauerei der Ämter schlug Knyphausen schonsogleich nach Antritt seines Amtes eine andere Richtung als seineVorgänger ein. Während bis dahin im Prinzip zwar nicht zugestandenoder sogar verboten worden war, dafs auf den Ämtern gebraut würde 6 ,es in der That aber doch geschah 7 , ward jetzt dieser Zustand auch

1 Einmal werden in den Akten zwei Erbmüller erwähnt. (Der Kurfürst anden Amtsehreiber zu Gramzow SO. Nov. 1676.)

2 Dafs der Übergang zur Erbpacht wirklich vollzogen wurde, kann man ausdem analogen Vorgang im Herzogtum Magdeburg schliefsen (s. dieNachweisungder seit 1690 in Erbpacht gegebenen Amts- und Eorstpertinenzien im HerzogtumMagdeburg und was die jährliche Erbpacht davon beträgt", abgedruckt bei Krug,Betrachtungen über den Nationalreichtum des preufsischen Staates II [1805]S. 412).

3 Art. 17 der Denkschrift Knyphausens vom 13. Febr. 1689 (s. u. Akten Nr. 8).

4 Ein Mühlpachtvertrag, der mir vorliegt, ist von vornherein nur auf 3 Jahregeschlossen. Nach ihm hat der Pächter eine Pension (4 Wispel Roggen) zu zahlen,auch das Korn für das Amt umsonst zu mahlen, mufs dafür aber die Mühle unter-halten. Nur Bauholz wird ihm dazu geliefert. Pachtvertrag über die Amtsmühle«u Rüdersdorf vom 21. Mai 1665 (Potsd. Reg.-Registr.).

5 Die Amtskammer an das Amt Mühlenbeck, 1692 0. T. u. M. (Prov.-Arch.).

6 S. o. S. 312 f.

1 In Goltze/.. B. war, wie die Amtskammer auf den Befehl des Kurfürsten,