Fünfter Abschnitt. Die definitive Annahme des Arrendesystems (1684—97). 369
mänenstatistik, der Mangel an Ackermal'snachrichten, wurde jetztnoch nicht ausgefüllt 1 , dazu hätte es freilich jahrelanger Land-messungen bedurft. Nur die Aufnahme der Aussaatquanta in dieAnschläge — zum Vergleich mit den Ernteerträgen und als Surrogatfür die Ackermafse — die wünschenswert gewesen wäre, hätte leichtVorgenommen werden können. Immerhin enthielten aber die Arrende-rechnungen diese Daten. Selbst während einer laufenden Pachtfristfanden Kevisionen statt 2 , wie denn in den Pachtverträgen die Be-fugnis der Verwaltung, ein Amt so oft, als ihr belieben werde, visi-tieren zu lassen, aufrecht erhalten wurde 3 . Noch etwas genauereErhebungen wurden endlich bei Ankäufen vorgenommen 4 .
Dafs alle diese Nachrichten auch wirklich einkamen, dafür warauch hier durch die Verdoppelung der Instanzen gesorgt: die Instruk-tion für die Geheime Hofkammer bestimmte, dafs alle An- und Über-schläge an diese eingeschickt werden sollten. Und auch die Grund-lagen für alle Domänenstatistik, die Lagerbücher und HeberegisterSollten in einem Exemplar in der Registratur der Geheimen Hof-«ammer aufbewahrt werden 6 .
Doch es ist selbstverständlich, dafs Knyphausen nicht bei der for-malen Kontrolle stehen blieb, dafs er auch zu materiellen EingriffenSchritt. Vor allem unternahm er, was noch keine Verwaltung vorihm versucht hatte, die Ausgaben zu beschränken.
Die wichtigste Kategorie der Ausgaben, um die es sich in dieserBeziehung handeln konnte, waren die den Pächtern in bestimmtenFällen zustehenden Pachterlasse, die Remissionen; hier setzte denn auchKnyphausen an.
Zunächst wurden die casus fortuiti und die Ersatzpflicht des Ver-pächters für sie erheblich eingeschränkt. Was die Gebäude angeht,
1 So nach dem „Inventarium des Kurf. Brand. Amts Stansdorf, wie solches inallem an Gebäuden, Mobilien, allerhand Vieh und Beschreibung der sämbtlichenUnterthanen Zustand auf Trin. 1697 befunden" (Poted.Reg.-Registr., s. u. Akten Nr. 130).
2 Inventarium des Amts Zehdenik nebenst den Vorwerks und Schäfereien,a uch anderen Gebäuden (mit Ausschlufs der Mobilien und des Viehs) mit dem Ver-merk „revidiert" 9.—13. Juli 1692.
8 Art. 16 des Arrendekontrakts über das Vorwerk Drensen (Amt Gramzow)v °m 17. Mai 1695 (s. u. Akten Nr. 128).
4 S. den Summarischen Extrakt aus dem Amtsbuche zu Löckenitz vom.28 - Dez. 1684 (s. u. Akten Nr. 125).
5 Art. 16 der Instruktion für die Geheime Hofkammer von 1689 (s. u. AktenNr. 10).
Ul *. u. Aktonst. z. G. d. Kurf. Friodr. Wilh. N. F, I. 24