Fünfter Abschnitt. Die definitive Annahme des Arrendesystems (1684—97). 367
schon sogleich nach seinem Amtsantritt, Dicht erst 1689 erreicht worden,schon 1685 wurden derartige Extrakte eingesandt aus den Rech-nungen des abgelaufenen, wie aus dem Überschlag des laufenden Rech-nungsjahres — damals im Dezember 1 .
Der Umfang der Nachweisungen auf den noch weiter admini-strierten, wie auf den verpachteten Ämtern, ward erheblich eingeschränkt.Einen Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben ihrer Wirtschaft,wie noch 1673 2 , verlangte man gar nicht mehr: in die Arrenderech-nung wurde lediglich der Pachtbetrag aufgenommen und nur nochder eine oder andere Speziaiposten, der seit Abschlufs des Arrende-vertrags neu hinzugekommen war; etwa das Dienstgeld eines neuangesetzten Bauern. Dem entsprechend fielen bei den Ausgaben alleeigentlichen Wirtschaftskosten fort, mit Einschlufs des Gehalts desArrendators, das sich früher als ein seltsames Überbleibsel aus derZeit des Administrationssysteins erhalten hatte. Es verblieben anregulären Ausgaben lediglich die Deputate, die in natura oder Geld vondem Pächter an Geistliche und Küster und an die Forstbeamten zuzahlen waren und die nicht mit in den Pachtbetrag einbegriffen waren.Die aufserordentlichen Ausgaben dagegen waren im wesentlichen diealten verblieben: liier wurden zunächst alle direkten kurfürstlichenAssignationen, die der Arrendator hatte auszahlen müssen aufgeführt,sodann die ausgelegten Zollzahlungen und die Zehrungskosten desPächters auf Geschäftsreisen, die Fuhrkosten für solches Getreide, das■nan anstatt Barzahlung nach dem Müllenhof für die Hofhaltung ein-gefordert hatte und endlich die von der Kammer genehmigten Re-missionen für die Bauern oder den Pächter selbst 3 .
1 Es liegt vor ein „Ungefährlicher Überschlag fürTrin. 1685/86 und Extraktea us der Geldrechnung des Amts Ruppin, einkommen 4. Dez. 1685 (Prov.-Arch.).
2 8. o. S. 297.
a S. die Arronderechnung der Vorwerke Potzlow und Melsow (Amt Gramzow)i% Trin. 1690/91 (vergl. etwa dazu den Extrakt aus dem Amtsüberschlag von Diesdorf,Beilage zu dem Bericht des Amtmanns Brüggemann an den Kurfürsten pr. 22. Dez.l6 ™, s. u. Akten Nr. 127 und Nr. 116). Eine vollständige Übersicht gewährendi e Akten der Ämter Ruppin und Lindow, von denen besonders viel Rechnungena «s dieser und der früheren Zeit erhalten sind, so eine Küchen- und Kellerrech-n "ng des Amts Ruppin für Trin. 1668/69 (ein fingerdickes Konvolut), Geldrechnungbe im Amt Lindow für Trin. 1679/80 (daumdick), abgenommen auf der Amtskammer°' Jan. 1681, Ungefährlicher.Überschlagsextrakt der Geldrechnung im Amt Ruppin«k Trin. 1685/86 und Trin." 1686/87 (Prov.-Arch.).