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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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36ü *!! Buch. 2. Kap. Die Domänen.

waren wird ihm nachgewiesen, dafs ihn dies nicht im mindesten ent-schuldige und ihm nochmals vorgehalten, dal's sein Elaborat unfleifsigund konfus eingerichtet sei. Dal's die Herren Amtskammerräte demKastner in der Anrede auch jetzt noch nicht blol's ihren Grui's undgünstigen Willen zuvor senden, sondern ihn auch ihren ehrenfesten undwohlgeachteten guten Gönner und Freund nennen, mag ihn weniggetröstet haben. Im Jahr darauf aber wurde der unfieifsige Beamteschon im August an den demnächst einzusendenden Überschlag erinnertund zwar zur Vorsorge gleich unter Androhung einer Strafe vonzwanzig Thalern im Falle neuer Säumnis. Wie eng aber alle Rech-nungsunordnung mit materiellen Nachlässigkeiten oder gar Unterschleifenzusammenhängt, ward auch in diesem Falle offenbar: der Kastrierhatte, wie ihm die Amtskammer nachwies, unter den Einnahmen vielausgelassen und in der Ausgabe vieles, was erst im nächsten undübernächsten Rechnungsjahr hätte verrechnet werden dürfen, angesetzt,auch für ein ganzes Jahr keinerlei Justizeinnahmen verrechnetalso, dal's wenn es nach Euren Extrakten ginge, die Amtskammer sichfast nichts oder doch gar wenig von des Amts baren Einkünften zugetrösten haben würde", fügt das Reskript hinzu alles Rechnungs-irrtümer undNachlässigkeiten", die doch auch seiner Tasche zugute kamen. Und die schmerzlichste Rüge mochte für den unge-treuen Kastner sein, dafs ihm die schleunige Einsendung sehr vielgröfserer Geldbeträge, als bisher eingelaufen waren, aufgegeben wurde 1 .Völlig lief's sich der Wortlaut der Verordnung freilich nicht durch-setzen : während die Hofkainmerinstruktion die Einsendung der Über-schlagsextrakte im September vorschreibt, verlangt sie die kurmärkischeAmtskammer erst für Michaelis 2 , und eine Arrenderechnung über dasRechnungsjahr 1690/91 wurde z. B. erst am 10. November 3 , statt wie vor-geschrieben, im September abgenommen; aberweich ein ungeheurer Fort-schritt lag darin, dafs jetzt die Bestimmungen des Gesetzgebers, diefrüher fast immer leerer Schall geblieben waren, mit nur so geringer Ab-schwächung durchgesetzt wurden! Und zwar ist das von Knyphausen

1 Die Amtskammer an den Kastner zu Kuppin 18. Nov., 18., 24. Dez. 1696,12. Aug. 1697 (Prov.-Arch.).

2 Die Amtskammer an den Kastner von Ruppin 18. Nov. 1696 (Prov.-Arch.)-

3 Vermerk auf der Arrendc-licchnung über die Vorwerke Potzlow und Melcbov(Amt Gramzow) für Trin. 1690/91:abgenommen auf der kurfürstlichen Amtskammerzu Kölln a. d. Spree den 13. Nov. 1691, Weise, Udo." (Prov.-Arch., s. u. AktenNr. 127).