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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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364 H. Blich. 2. Kap. Die Domänen.

entschied die Amtskammer, dafs sie trotzdem dazu anzuhalten seien;nur sollten sie Brot und Bier erhalten, damit diese Nebendienstebesser von statten gingen 1 .

Eher war doch immer noch zu befürchten, dafs die Bauern unterdem einen oder andern Arrendator zu leiden hatten, wenn auch diePachtverträge in bezug auf die Behandlung der Unterthanen nochdieselben Bestimmungen wie früher enthielten und aufserdem nochden weiteren Zusatz, dafs keinerlei Überdienste ausbedungen werdendürften 2 . Auch sind alle die Ungleichheiten der Belastung durchZinsen, Pachte und Dienste in dieser Epoche so wenig wie früherbeseitigt worden. Dafs sie von Alters hergebracht waren, milderte jaauch ihren Druck und vor allem lag es auch Knyphausen ganz fern,eine allgemeine und prinzipielle Wandlung in der sozialen Lage derDomanialbauern herbeizuführen. Daran hat man indessen auch später,bis zur Stein-Hardenbergschen Agrargesetzgebung, nicht gedacht und nie-mand wird der Knyphausenschen Verwaltung das Verdienst absprechenkönnen, zuerst das Wohl der direkten bäuerlichen Unterthanen desKurfürsten ins Auge gefafst und die Härten, die ein neues, mehrauf den Gewinn gerichtetes Wirtschaftssystem für sie mit sich bringenmochte, nach Kräften gemildert zu haben. Unzweifelhaft hat sich derUnterschied, der schon vorher zwischen der Lage der Domanial-und der der adligen Gutsunterthanen bestand, in dieser Epoche nochmehr zu Gunsten der ersten vergröfsert.

Der leitende Gesichtspunkt bei allen Neuerungen aber war be-greiflicherweise der finanzielle, auf ihn kam es ja vor allem an. Umdie Erträge der Domänen zu verbessern, hat Knyphausen an mehrals einer Stelle eingesetzt. In seiner Programmdenkschrift von 1689forderte er zunächst die Verbesserung der Rechnungskontrolle. Erverlangte, dafs im September bei jeder Amtskammer die abgeschlosseneRechnung des zu Trinitatis abgelaufenen Rechnungsjahres, sowie dieÜberschlagsextrakte des laufenden Jahres eingehen sollten 3 , und in

1 Die Amtskammer an das Amt Fürstenwalde 10. Aug. 1694 (Prov.-Arch.)-

2 Die beiden Pachtverträge von 1674 und 1695, die unten abgedruckt sind,stimmen in den beiden Artikeln, die die Unterthanen betreffen, fast überein-Art. 8 von 1674 = Art. 10 von 1695, Art. 10 von 1674 = Art. 9 von 1695 (mitAusnahme eines kleinen Zusatzes, s. o. den Text), Art. 11 und 13 = Art. 12-(Arrendekontrakte über das Vorwerk Potzlow [Amt Gramzow] vom 15. Juli I6 74und über das Vorwerk Drensen vom 17. Mai 1695, s. u. Akten Nr. 128).

3 Art. 9 der Denkschrift vom 13. Febr. 1689 (s. u. Akten Nr. 8).