Druckschrift 
1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
Entstehung
Seite
363
Einzelbild herunterladen
 

Fünftor Abschnitt. Die definitive Annahme des Arrendesystems (168497). 36B

mehr sicherlich eintrat, anzusehen. Über allzu groi'se Rückständegerade bei dieser Kategorie der Einkünfte ist auch nie geklagt worden.Aufserdem setzte die Verwaltung selbst zuweilen zwar nicht in dieser,wohl aber in andern Hinsichten Schranken gegen allzu grofse Nach-sicht. Wo die Bauern sich Dinge annial'sten, die ihnen nicht zu-standen, wurden sie abgewiesen. So wurden die Unterthanen des DorfsFriedersdorf im Amte Storkow, als sie eine weitläufige Beschwerde ein-gereicht hatten, bedeutet, sie hättenprästanda zu prästieren" undseien nicht befugt, dem Amte vorzuschreiben, wie es über die wüstenHöfe verfügen solle l . Man hatte beobachtet, dafs Unterthanen beiihrem Tode häufig ganz verwahrloste Gehöfte hinterliefseu: da warddann wohl einem Amtmann eingeschärft, darauf zu achten, dafs eineKontrolle über den Zustand der Gebäude schon bei Lebzeitenstattzufinden habe, und dafs, wenn dies nicht der Fall gewesen, zu-erst die Hof wehr zu vervollständigen und alle Reparationskosten undRestanten von der Hinterlassenschaft abzuziehen seien 2 . Bei Gelegen-heit einer Remission von jahrelang aufgewachsenen Kornpächten wardder Amtskammer mitgeteilt, dafs zwar in diesem Falle Rücksichtgenommen werden solle, dafs im allgemeinen aber Retardaten jährlicheingetrieben werden sollten, zur Not durch Exekution 8 . Man wollte dasHülfsmittel der Remission durchaus für Notfälle reservieren. Bei grofsenBauten endlich mufsten alle Unterthanen Dienst thun: als im AmteFehrbellin eine Mühle gebaut wurde, wurden nicht nur die Bauern, sonderna uch die Bürger der Mediatstadt Fehrbellin herangezogen. Alle mufstenr ammen und jeder erhielt dafür nur täglich ein Quart Bier, eine»Kaule" Brot und einen Käse, aber kein Geld. In diesem FalleWaren freilich die Amtsunterthanen in ihrer Gesamtheit unisomehr zurMitarbeit verpflichtet, als auch die Bauern der adligen Güter desganzen Ländchens Bellin dazu herangezogen wurden 8 . Aber auchWo das nicht der Fall war, mufsten die Bauern doch bei ausserordent-lichen Gelegenheiten, sie mochten Dienstgeld zahlen oder nicht, aus-helfen. Als sich im Amte Fürstenwalde fünf Kossäthen, die aufOienstgeld gesetzt waren, weigerten, bei einem Mühlenbau zu dienen,

1 Die Amtskammer an den Amtschösser zu Storkow 19. Juli 1693 (Prov.-Archiv).

2 Die Amtskammer an das Amt Fürstenwalde 1696 o. T. und M. (Prov.-Arch,).

3 Der Kurfürst an die Amtskammer 9. Juli 1684.

* Dienstgelder für den Bau der Lcntzker Mühle und Arche im Amte Bellinvon 1694-96 (Prov.-Arch.).