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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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362 II. Buoli. 2. Kap. Die Domänen.

im Amte Ruppin 81 Personen, im ganzen also 1351 gezählt 1 . Nochzahlreicher mögen die Schweizer gewesen sein, die einige Zeit später,im Jahre 1690, in den drei Ämtern Ruppin, Lehnin und Lindow an-gesiedelt wurden 2 . Wie grofse Mittel man aufgewandt hat, um denEmigranten eine neue Existenz zu schaffen, geht daraus hervor, dafsim Amt Ruppin, also für die kleinste von den französischen Ansiedlungen,allein im Laufe zweier Jahre über 2800 Thaler an Unterstützungen zumAnbau ausgegeben wurden, eine Summe, zu der nur ein sehr kleinerBruchteil 224 Thaler den Erträgen der im Lande für die Huge-notten gehaltenen Kollekte entnommen war und die im übrigen ganzund gar aus Staatsmitteln bestritten wurde 3 .

Endlich herrschte eine milde Praxis bei Beurteilung der Streitig-keiten zwischen Pächtern und Bauern. Als der Arrendator von Zechlinberichtet hatte, dafs seine Unterthanen nicht alle die Dienste thäten,die sie nach einer kurfürstlichen Verordnung vom Jahre 1660 leistensollten, ward ihm zur Antwort gegeben, dafs er zwar recht habe, dafsman es aber jetzt mit den Prästationen der Bauern nicht allzu genaunehmen dürfe, wegen der Mifsernten der letzten Jahre und der vielenLasten, die sie tragen müfsten 4 .

Dafs eine allzu weit gehende Milde herrsche, war nicht zu be-fürchten. Die Aussonderung der Pachte und Zinsen aus der rächt, derunter der laxen Cansteinschen Verwaltung gewifs Anlafs zu derSorge geben konnte, dafs dieser Teil der Domanialeinnähmen nursehr lässig würde eingetrieben werden B , war bei den sehr viel höherenAnforderungen an die Pächter nur als ein zweckmäfsiges Gegengewichtgegen die schroffe Eintreibung der Dienste und Dienstgelder, die nun-

1 Nach den von Behaim-Schwarzbach (S. 494 f.) nach den Akten auf-gestelten Nachweisen.

2 S. Behaim-Schwarzbach S. 142 f. In den Domanialakten fand ich nureine, nicht einmal die hier behandelte Zeit betreffende Geldrechnung der SchweizerKolonien im Amte Buppin von Trin. 1701/1702 (Prov.-Arch.).

3 Die Einnahmen bestanden aus 224 Thlr. 7 Gr. aus der Kollekte, 520 Thlr-Hofstaatsgeldern und 1100 Thlr. Zuschufs von Grumbckow und Happe, also aus derGeneralkriegskasso und der Licentkasse, zusammen 1844 Thlr. 7 Gr.; ausgegebenwaren 2849 Thlr. 12 Gr. 9 Pf., so dafs das Amt selbst noch einen Zuschufs von1005 Thlrn. 17 Gr. 9 Pf. hatte leisten müssen. (Spezifikation, was auf die franzö-sischen Leute und deren Anbau unter dem K. B. Amt Kuppin an Geld verwendetworden, vom April 1686 bis zum 22. Febr. 1688, Prov.-Arch.)

4 Die Amtskammer an den Arrendator von Zechlin 11. Nov. 1695 (Prov--Archiv).

5 S. o. S. 296.