Erster Abschnitt. Die Zeit des Administrationssystems (1640—51). 195
spruch nahm. Im Jahre 1652 war ein Hauptmann — Loben — Ge-heimer Rat, ein anderer — Bernd v. Arnim — Präsident der Amts-kammer, ein dritter — Grote — Kammergerichtsrat, zwei, die beidenGötz, hatten hohe Hofämter, zwei, Hans v. Rochow und Hans Georgvon Ribbeck 1 , waren Obersten. In drei Fällen hatte ein Hauptmannje zwei Ämter 2 , und wenn mit dieser Kombination auch nicht immereine Verdoppelung des Gehaltes verbunden war 3 , so erweist ihr Vor-kommen doch, wie wenig Wert man auf die wirkliche Ausübung desAmtes legte. Noch charakteristischer ist, dais der Kurfürst auch wohlzur Abtretung einer Hauptmannschaft seitens des bisherigen Inhabersan einen neuen seine Zustimmung erteilte 4 . Dafs unter diesen Um-ständen der gröfsere Teil der Hauptmannschaften überhaupt unbesetztblieb, kann nicht Wunder nehmen, im Jahre 1652 kamen auf etwa26 Ämter in der Kurmark nur 11 Hauptleute 8 . Es ward geradezuausgesprochen, dais die nächst höhere und die nächst niedrigere In-stanz, die Amtskammer und der Amtsschreiber, die Funktionen desHauptmanns wahrnehmen könnten G .
Bei weitem die wichtigste Stelle in dem Organismus der Amts-verwaltung nahm der Amtsschreiber ein, der höchste Beamte unterdem Hauptmann und wo dieser fehlte, der unumschränkte Leiter des
1 Ribbeck, dessen Namen in der unten citierten Liste kein Titel beigefügt ist,■war Oberst und Kommandant von Spandau. Er führte den Titel Oberhauptmann.(Bestallung vom 12. April 1647.)
2 In einer Speciflkation der Gehälter, die den Hauptleuten zu zahlensind, sind aufgeführt: Geheimer Rat Frh. v. d. Loben (Hauptmann von Ruppin),Amtskammerpräsident Bernd v. Arnim (Lebus und Fürstenwalde), Oberst Hansv. Rochow (Lehnin), Hans Georg v. Ribbeck (Spandau), Hans v. Waldow (Zossenund Trebbin), Kammergerichtsrat Otto v. Grote (Tangermünde), SchlofshauptmannZach. Friedr. v. Götz (Müllenhof und Müllenbeck), Oberschenk Hans Sigismundv. Götz (Gramzow), J. Ludewig v. d. Groben (Saarmund), Gabriel v. d. Weyde(Lindow). Die Amtskammer an den Kurfürsten 25. Mai 1652.
3 So z. B. ausdrücklich bemerkt in der Bestallung für den Hauptmann zuSaarmund, Groben, als Hauptmann von Potsdam vom 19. April 1651.
4 Konsens des Kurfürsten zur Abtretung der Hauptmannschaft des AmtsTangermünde vom 7. Mai 1648.
s Verzeichnis der Hauptleute in der Kurmark von 1652. (Mscr. Bor. fol. 373der Handschriftenabteilung der Königl. Bibliothek zu Berlin.)
6 Bei Gelegenheit der Ernennung H. v. Waldows zum Hauptmann von Zossenund Trebbin sprach sich der Kurfürst Georg Wilhelm dahin aus, dafs er die Be-stallung vollziehen wolle, „ob wir wohl meinen, dafs diese Ämter der Residenz nahegelegen und von der Amtskammer und dem Amtsschreiber allein wahrgenommenwerden könnten". (Der Kurfürst an die Geheimen Räte 22. Sept. 1638.)
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