Erster Abschnitt. Die Zeit des Administrationssystems (1640—51). 193
mark zählte 18 1 — bei weitem die meisten —, die Altmark 3 2 —unverhältnismäisig wenig, doch waren gerade hier allein 4 Ämter ver-pfändet —, die Uckermark 5 3 , die Priegnitz 2 4 ; Kottbus, Beeskow undStorkow wurden damals noch zur Neumark gerechnet. Fast alle dieseAmter waren sehr grol'se Gutskomplexe von meist 3—6, oft aber auchmehr Vorwerken; mit wenigen Ausnahmen hat in den Zeiten einereinigermai'sen geordneten Verwaltung — vor Ausbruch des dreifsig-jährigen Krieges — jedes von ihnen mehr als 1500 Thaler, die meistenüber 3000, manche 4000, 6000, sechs über 10 000, eines von ihnen —Lebus — sogar über 18 000 Thaler 5 eingebracht".
Dieser gesamte grol'se Besitz an Grund und Boden wurde fastganz und gar administriert. Obwohl man anderwärts in Deutschlandschon vielfach zur Verpachtung übergegangen war 7 , auch in Branden-burg selbst wohl schon Projekte in dieser Richtung gemacht hatte 8 ,war man doch fast durchgängig bei diesem ältesten System derDoniänenbewirtschaftung geblieben.
Der Amtskammer, der die Oberaufsicht über die Ämter und dieeigentliche Leitung der Verwaltung übertragen war, unterstanden zu-nächst die Hauptleute. Die alten landschaftlichen Zwischeninstanzender Verwaltung waren schon längst entweder völlig verschwunden oder
1 Biesenthal, Fehrbellin, Fürstenwalde, Köpenick, Lebus, Lehnin, Lieben-walde, Lindow, Müllcnbeck, Müllenhof, Bötzow, Rüdersdorf, Kuppin, Saarmund,Spandau, Trebbin,Ziesar (magdeburgischeEnklave), Zossen. (So nach Sotzmann,Atlas von den Königl. Preufsischen Staaten [1793] Blatt VII.)
2 Dambeck, Letzlingen, Tangermünde, dazu noch 4 an die altmärkischo Ritter-schaft verpfändete, s. o. S. 192 Anm. 2 (ebenda Bl. V.).
* Chorin, Gramzow, Neuendorf, Schwedt, Zelidenik (ebenda Bl. VIII).4 Lenzen, Zechlin (ebenda Bl. VI).
r ' Ungefährer Ertrag der Ämter in der Mittelmark von 1615 (s. u. AktenNr. 57).
6 Andere Angaben über die Gröfse des Domänenbesitzes lassen sich bei demMangel aller und jeder statistischen Mitteilungen (s. u. S. 199 ff.) schlechterdings nichtmachen. Erst wenn Forschungen über das Domänenareal des 18. Jahrhunderts,aus dem viel exaktere Angaben vorliegen, angestellt worden sind, wird man zurück-schreitend durch Abzug der Neuerwerbungen u. s. w. zu einem besseren Resultatgelangen können.
1 S. II üllmann, Geschichte der Domainenbenutzung in Deutschland (1809)S. 78 ff.
8 S. Fischbach I (1781) S. 53 f., doch macht diese Notiz den Eindruck,a ls sei sie nicht allzu gut beglaubigt.
Urk. u. Aktenst. z. Gesell, d. Kurf. Friedr. Wilh. N. F. 1. 13