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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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190 EL Buch. 1. Kap. Die Organisation der Verwaltung.

Einnahmekategorien die Hofrenteirechnungen eine hinreichend klareÜbersicht gewährten.

Man sieht zu einem auch nur temporären Abschlufs war wederdie Organisation der Amtskammer zu Kölln an der Spree, noch diedes märkischen Kassenwesens im Jahre 1697 gediehen. Knyphausenwar noch nicht dahin gelangt, die Regelung dieser Dinge in die Handzu nehmen und so mul'ste sie einer späteren glücklichen Epochevorbehalten bleiben 1 ).

l ) Die Selbständigkeit der kurmärkischeu Kammerverwaltung gegenüber denrichterlichen Behörden und denen der allgemeinen Verwaltung wurde, was hiernoch nachgetragen sei, in diesen Jahren sehr nachdrücklich festgestellt. Im Jahre1695 wurde erst der Hauptmann der Altmark angewiesen, die Zollsachen durch-aus der Amtskammer zu überlassen, und gegen Ende des Jahres erhielt dasKammergericht die generelle Weisung, sich nicht in zur Kammer gehörige Sachenzu mischen. (Der Kurfürst an das Kammergericht 28. Dez. 1695 [abgedruckt beiMylius II 1, Sp. 205 ff.] und an den Hauptmann der Altmark 25. Jan. 1695.)