Die Amtskammer zu Kölln und das kurmärkische Kassenwesen (1651—97). 189
vinzialfinanzen von den allgemeinen der Hofrentei, die durch die fort-währende Erweiterung dieser Hauptkasse noch notwendiger gewordenwar als früher, fand nicht statt. Indessen ward das immerhin nütz-liche Surrogat einer besonderen Rechnungsführung auch hier gefunden;von 1689 an wurden bei der Hofrentei besondere Etats der Amts-kammer zu Kölln an der Spree geführt. In ihnen fanden von denEinnahmen nur die Ämtereinkünfte Aufnahme, bei den Ausgabenkonnte man die beiden Gruppen der Hof- und der Centralverwaltungeinerseits und der märkischen Provinzialverwaltung andererseits nichtvöllig durchführen, da die Domäneneinnahmen gröfser waren, als dieletztere Gruppe sie bedurfte. Es wurden daher nicht blol's die Ver-waltungsausgaben der Domänen, die Verwendungen für Kirchen undSchulen in der Mark und die Besoldungen der Amtskammer, dermärkischen Gerichte zweiter Instanz und der Forstbeamten hier ver-rechnet, sondern auch nicht unerhebliche Zuschüsse zur Hofhaltung.Fehlte es mithin auch nicht an Irregularitäten, so war doch in diesergesonderten Rechnungsführung ein gewisser Fortschritt zu lesen. Erstjetzt ward es möglich die Entwicklung der märkischen Domänenein-nahinen zu übersehen; bei der komplizierten und wenig zweckmäßigenRubrikeneinteilung der Hofrenteirechnungen war das bis dahin schlechter-dings unmöglich gewesen. Die Brutto - Einkünfte der märkischenÄmter hatte man bis dahin nur durch aufserordentliche Zusammen-haltungen aus den Amterrechnungen eruieren können. Dazu kam alsein weiterer Nutzen, dafs auch die Spezialrubriken jetzt viel richtigerhergestellt waren: die Einnahmen waren nach den einzelnen Ämterngeschieden, während die alten Hofrentei rechnungen eine ganz unzweck-liche Sacheinteilung aufgewiesen hatten und auch die Ausgaben warenrichtiger und übersichtlicher gruppiert als bisher 1 .
Die Einkünfte der Zölle und Staatsindustrien wurden diesenRechnungen nicht einverleibt, da jene nach wie vor der Hofrentei undnicht der Amtskammer unterstanden, diese aber gesondert oder dochnur im lockeren Zusammenhange mit der Amtskammer verwaltetwurden. Schaden brachte diese Eximirung nicht, da gerade über diese
1 Etat der zur Amtskammer zu Kölln a. d. Spree gehörigen Ämter, Trin.1689/90 (abgedruckt in Buschings Magazin für die neue Historie und GeographieII (1768) S. 542 ff., Estat der kurf. brand. Amtskammer zu Kölln a. d. Spree vonTrin. 1695 bis dahin 1696 (s. u. Akten Nr. 76).