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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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188 II. Buch. 1. Kap. Die Organisation der Verwaltung.

So hatte sich denn eine nicht unbedeutende Erweiterung derKompetenzen der Amtskammer vollzogen, wenn auch zunächst nur inder Form einer lockeren Angliederung. Für die weitere organischeEntwicklung war damit einmal die Aussicht auf ein weiteres Er-starken und Wachstum der. Behörde gegeben, sodann aber konntedie Bildung einer Reihe von selbständigen Spezialressorts der fernerensehr wünschenswerten Zergliederung des Kollegiums, dessen Haupt-bestandteil vorläufig noch ungeteilt, quasi als Domänenabteilungverharrte, nur günstig präjudizieren.

Aber freilich: diese Fortschritte waren nur Ansätze und Anläufezu künftigen Neuorganisationen. Unzweifelhaft wäre die Entwicklungviel rascher vorgeschritten, wenn Kuyphausen sich den märkischenAngelegenheiten mehr hätte widmen können. Da er aber seine Do-mänenreform in den mittleren und westlichen Landen begann, so hatteer nicht allzuviel Ursache, in die Verhältnisse der Berliner Amts-kammer durch Neuordnungen einzugreifen; er hätte sonst sicherliehvor allem eine neue Kammerordnung erlassen. Dazu kam, dafs dieneubegründete Centralbehörde mit ihren überaus tief in die Detailsder Verwaltung eingreifenden Befugnissen die mittleren Instanzenüberhaupt und die mit ihr an einem Orte befindliche Amtskammer,wie begreiflich, am meisten zurückdrängte. Zu einer wesentlichenVermehrung des Personals kam es deshalb auch nicht. Im Jahre 1G97bestand die Behörde aus fünf Bäten im Hauptamte und vier Amts-kamniersekretären; der Vizepräsident und der Justitiar waren alsGeheime Justizräte in der Behörde nur im Nebenamte beschäftigt,ebenso der Generalproviantmeister Sohr, der Direktor der Marinekassel'ortz und der in der Hofrentei arbeitende Matthiafs, die alle drei alsAmtskammeräte aufgeführt waren l . Das Kollegium war also an tech-nischen Beamten weniger zahlreich als gegen Ende der Canstein'schenAdministration 2 . Kuyphausen selbst, der zu Anfang in der Amts-kammer das Präsidium innegehabt hatte, zog sich später davon zurück;Chwalkowsky wurde 1692 zum Vizekammerpräsidenten ernannt 3 .

Auch in Bezug auf das märkische Kassenwesen kam es nicht zueiner durchgreifenden Reform. Die Abtrennung der märkischen Pro-

1 General-Personaletat von 1698 (s. u. Akten Nr. 49).

2 S. o. S. 177.

a S. o. S. 53 und Cosmar und Klaproth S. 391.