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1 (1895) Die Centralstellen der Kammerverwaltung. Die Amtskammer, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark
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Die Amtskammer zu Kölln und das kurmärkische Kassenwesen (165197). 187

waltung, aber da er gleichzeitig zum Amtskammerrat mit Sitz undStimme für alle Hüttensachen ernannt wurde und da unter jenenbeiden Spezialkommissaren auch ein Amtskammerrat war 1 , so war derKammer ein genügender Einflufs auf dies neue Kessort gesichert:

Darüber hinaus wurden die Kompetenzen der Amtskammer aufeinige Gebiete erstreckt, die bisher ganz aufserhalb des Gesichtskreisesdieser Verwaltung gelegen hatten. Die Amtskammer hatte bis dahinnur finanzielle Aufgaben gehabt, jetzt wurden ihr auch Geschäfte derallgemeinen Landesverwaltung überwiesen. Als im Jahre 1692 derDirektor der Marine- und Chargenkasse, Heinrich von Portz, zumAmtskammerrat ernannt wurde, ward ihm die Ausarbeitung der Polizei-verordnungen für die brandenburgischen Lande überhaupt, wie imbesonderen für die beiden Residenzstädte übertragen. Sollte er dieseFunktion auch selbständig, unabhängig von der Amtskammer, wahr-nehmen, so ward er doch auch gleichzeitig beauftragt, die in diesRessort schlagenden Angelegenheiten, die an die Behörde gelangten, beidieser zu bearbeiten und er erhielt, soweit seine Sachen zur Be-ratung gelangten, Sitz und Stimme im Kollegium 2 .

1 Schon 1687 war dem Amtmann zu Westerhausen Georg Gabriel Wichmannshausendie Inspektion über die hohen Öfen zu Zehdenick, wie auch andere in der Markgelegene Hämmer und Hüttenwerke aufgetragen worden. (Instruktion vom 7. Juni1686.) Zweieinhalb Jahre später wurde ihm die Arrende und Administration desAmts Westerhausen abgenommen, er wurde zum Amtskammerat ernannt und ihmdie Aufsicht über die märkischen und Harzer Eisenhämmer übertragen. (BestallungWichmannhausens [Konzept Knyphausensj zum Amtskammerrat vom 22. Febr. 1689,s. u. Akten Nr. 74).

2 Bestallung von Heinrich v. Portz zum Amtskammerrat (Konzept v. Meinders)vom 24. Dez. 1692. Die Ernennung desOberdirektors des Accisewerks", NikolausWillmann, zum Amtskammerrat dagegen war nur eine formelle. Willmann hattevorgestellt, dafs er seit 10 Jahren anfänglich im Bistum Halberstadt, nachgehendsallhier die gemeine Kollekte und insonderheit den novum modum der Consumptions-steuer in Unterthänigkeit respizieret" habe. Es sei notorisch und landskundig, dafsdiese Funktion fast ohne Unterschied Jedermann und nicht allein denen, welchevorhin dem puhlico nichts zugetragen, sondern auch denen, welche dadurch suble«viert werden, unbeschreiblichen Anfeindungen, heimlichen und öffentlichen Ver-folgungen, unzähligen Verdriefslichkeiten, auch boshaften und freveln judiciisunterworfen ist und dahero aufser dem schwer verdienten Salario gar schlechteErgetzlichkeit und Respekt mit sich führt." Er bitte deshalb, ihm den Charaktereines wirklichen Amtskammerratsoder sonsten eine honorable Charge bei demMilitärestat" zu verleihen. (Willmann an den Kurfürsten, 7. Febr., Bestallung Will-manns [Konzept von Meinders] vom 14. Febr. 1684.)