186 II. Buch. 1. Kap. Die Organisation der Verwaltung.
von Bedeutung getroffen. Zwar eine neue Kammerordnung wardnicht geschaffen, die meisten der Bestallungen, die unter seiner Ver-waltung für die neu ernannten Amtskammerräte ausgefertigt wurden,sind nach dem bis dahin bräuchlichen Schema abgefafst worden 1 ,aber die Kompetenzen der Behörde sind nach mehr als einer Seiteerweitert worden. Mehrere benachbarte Zweige der Finanzen, diebisher unabhängig geleitet worden waren, wurden der Kammerver-waltung einverleibt oder doch mit ihr in Verbindung gebracht.
So wurde die Amtskammer an den Münz- und Salzsachen, mitdenen sie früher garnichts zu schaffen gehabt hatte, jetzt durch dieErnennung eines in diesem Ressort arbeitenden Beamten zum Amts-kammerrat wenigstens beteiligt, wenn auch die Spezialbehörden dieserbeiden kleinen Verwaltungen, wie bisher, so auch weiterhin unab-hängig neben ihr fortbestanden 2 . Mit der Forstverwaltuug, die ganzunabhängig von der sich sachlich mit ihr aufs engste berührendenKammerverwaltung dastand, ward in sofern eine Verbindung herge-stellt, als ein Berliner Forstbeamter, ein Jagdsekretär, im Nebenamtzum Amtskammerrat ernannt wurde 8 .
Die märkische Staatseisenindustrie endlich, die der Amtskanimerfreilich früher unterstanden hatte, später aber gesondert verwaltetworden war, wurde wiederum ihr übergeben. Der neuernannte Leiterdes Hüttenwesens erhielt zwar ebenfalls eine etwas unabhängigereStellung, indem er angewiesen wurde bei wichtigeren Angelegenheitennicht etwa das Gesamtkollegium der Amtskammer zuzuziehen, sondernje ein bestimmt nominiertes Mitglied der Forst- und der Kammerver-
1 Bestallungen für Andreas Christian Ude vom 17. Febr. 1690, den Hof-kammersekretär Johann Matthias vom 20. Mai 1692, für Christoph Friedrich Bartholdivom 7. Sept. 1695 (sämtlich Konzepte P^b. Danckelmans).
2 Bestallung für den bisherigen Rat und Kommissar Samuel von Schmettauzum Amtsrat (Konzept Knyphausens) vom 23. Jan. 1685 (s. u. Akten Nr. 73). Dafser der Amtskammer wirklich angehören sollte, geht daraus hervor, dafs er einigeZeit später zum Amtskammerat ernannt und dafs noch etwas später angeordnetwurde, dafs er sein Gehalt, das er bis dahin halb aus der Salz- und halb aus derMünzkasse bezogen hatte, aus denselben Mitteln wie die anderen Amtsräte erhaltensollte. (Bestallung Schmettaus zum Amtskammerrat [Konzept Grumbckows] vom13. April 1686. Der Kurfürst an den Hofrentmeister Stille, 3. Okt. 1687.) Vergl.auch "Wichmannhausens Bestallung vom 22. Febr. 1689 (u. S. 187, Anm. 1).
8 Bestallung des Jagdsekretärs Alborn zum Amtskammerrat (Konzept v. Mein-ders) vom 27. April 1686.