Die Amtskammer zu Kölln und das karmärkische Kassenwesen (1651—97). 185
in solchen Füllen ohne weiteres an die Amtskammer, die sie dannihrerseits, wenn es von Koten war, dem Kurfürsten vortrug 1 . Dochward dadurch nicht im mindesten der bisherige Zustand in Bezug aufdie sachliche Entscheidung wichtiger Dinge, insbesondere etwa vonBestallungen und Kontrakten geändert.
Als im Jahre 1660 Canstein einmal Berlin verliel's, wurde derAmtskammer ausdrücklich in Erinnerung gebracht, dafs sie alle bedeu-tenden Angelegenheiten dem Kurfürsten vorzutragen habe'-'. Und nochim Jahre 1674 mufste die Amtskammer zur Unterzeichnung und Voll-ziehung eines Arrendevertrags erst vom Kurfürsten ermächtigt werden 8 .Nur war jetzt das faktische Verhältnis zwar nicht zu Gunsten dermärkischen, wohl aber der allgemeinen Kammerverwaltung insofernverschoben, als der Geheimerat, dem die Amtskammersachen übertragenwurden, meist Canstein war, wenn auch durchaus nicht immer 4 . —
Die auf Cansteins Administration zunächst folgenden Verwaltungen,die verschiedenen Interimistika und die Gladebecks, haben vollendskeinerlei Änderungen in der Organisation des Amtskammer- und desmärkischen Kassenwesens vorgenommen, die Bestallungen dieser Zeitunterschieden sich nicht wesentlich von denen der frühereu Verwaltungs-perioden ".
Erst Knyphausen hat bei der Amtskammer wieder Einrichtungen
1 So schliefse ich aus einem Bericht der Amtskammer, in dem sie dem Kur-fürsten die Kelation eines Amtshauptmanns, die an den Herrscher adressiert ist,als Einlage überschicken. (Die Amtskammer an den Kurfürsten, 25. Febr. 1670.)
2 Der Kurfürst an die Amtskammer, Nov. 1660 (Konzept Cansteins).
3 Der Kurfürst an die Amtskammer, 8. Juni 1674.
* S. die Aktencitate in diesem und den nächsten Abschnitt. Vergi. auch
o. S. 33.
B Amtskammerrats-Bestallungen für Andreas Lmdtholz vom 18. April 1675(Konzept Schwerins), Joh. Georg Appel vom 5. Okt. 1677 (Konzept Schwerins),Gottfried Weise vom 5. Dez. 1677, Karl Gustav Merian vom 24. Dez. 1678 (Noti-fizierungsschreiben des Kurfürsten an die Amtskammer, Konzept Schwerins), denGeneralproviantmeister Joh. Heinrich Sohr vom 9. April 1680 (Konzept Meinders'),der übrigens .nur im Nebenamt zum Amtskammerrat ernannt wurde, nur aufErfordern in der Amtskammer erscheinen sollte und speciell das Mühlenwesen„respirieren" sollte, deu Hofrentmeister David Heinr. Schmettau vom 1. Sept. 1680,den Konsistorialrat und Hauptmann zu Colbatz v. Flemming vom 18. Nov. 1683(Konzept v. Meinders). — Endlich ist am 17. Nov. 1673 Georg Berchem zum Amts-kammerrat ernannt worden (s.Cosmar und Klaproth S. 393); dafs es die Stelledes Justitiars war, die er erhielt, erhellt aus der Bestallung seines Nachfolgers (desKammergerichtsrats Fuchs vom 12. Dez. 1699).