-tgO II. Buch. 1. Kap. Die Organisation der Verwaltung.
Michael Matthiafs hat aufserdein als Dritten noch einen Schwiegersohnins Amt gebracht, den Hofrentmeister Schmettau 1 .
Mochte dies Protektionswesen sich auch meistens in erlaubten Grenzenhalten und nicht nachteilig wirken, ein Mangel war es sicherlich doch.Und auch im übrigen liefe der sittliche Zustand dieses Beamtentumsnoch viel zu wünschen übrig. Wenn bei persönlichen Streitigkeitender gegenseitige Vorwurf der Unehrlichkeit gewöhnlich das letzteStadium des Konflikts bildet 2 , so wird man schwerlich annehmenkönnen, dafs es ganz ungerechtfertigt gewesen ist. Noch bedenklicherist wenn in einem Reskript des Kurfürsten selbst eine Streitigkeitzwischen zwei Beamten — Canstein und Battier - mit dem Bemerkenerledigt wird, dafs die eine Unterschlagung ja nicht dem Amtskammer-präsidenten, sondern dem Obermarschall - Canitz - vorgeworfen seiund dafs dieser selbst zugestanden habe, einer der jüdischen Hof-lieferanten habe ihm 1000 Thaler für den Zuschlag einer Livree-lieferung angeboten und wenn zu diesem Bassus nicht der geringsteTadel gefügt wird 3 . Und mag es auch rühmliche Ausnahmen gegebenhaben so wird dadurch nur die Regel bestätigt. Wenn es nichtselten'vorkam, dafs Beamte aller Kategorien unter Ausnutzung derherrschenden Kassenkonfusion zu hohe Gehaltsbeträge erhoben 4 , sowird man bei dem Gros der Finanzbeamten keine gröfsere Gewissen-haftigkeit zu vermuten haben.
Auch die harmloseren Schäden einer Bureaukratie fehlen nicht.Das kolleo-ialische System führte nicht selten zu Streitigkeiten, die ofterbittert genug geführt wurden. Den Anlafs bot am öftesten die Fragedes Vortritts. Über sie kam es sehr bald nach dem RegierungsantrittFriedrichs III. zwischen den beiden Räten Fleming und Chwalkowskyzu hartem Streit: jener safs schon längere Zeit in dem Kollegium undals Chwalkowsky, der schon Geheimer Rat war und als solcher einenhöheren Rang hatte, in die Amtskammer eintrat und den Vortritt be-anspruchte, machte Fleming aufs leidenschaftlichste seine Anciennitätim Kollegium selbst geltend 6 . Mit Mühe wurden die Beiden dann
i Die Geheimen Räte an den Kurfürsten 20. März 1680.
2 Vffl weiter unten in diesem Abschnitt die Mitteilungen über die Händel Battiers.
» Resolution des Kurfürsten vom 22. Jan. 1670 (s. u. Akten Nr. 70).
* S o. S. 104. . . _ „ .
» Es ist bisher so gehalten", schreibt er, „dafe, wenn einer in ein Kollegiumtritt, ob J er gleich aufser selbem ein höher Prädikat hat, doch darin nach dem-